Aktuell: Elterninformation der Senatsverwaltung vom 3.2. gelesen und kommentiert
Es geht um folgende Fragen:
Wer hat Anspruch auf Aussetzung der Verpflegungskosten?
Was ist mit Beteiligung an den Verpflegungskosten gemeint?
Hat man auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn man Anspruch auf Notbetreuung hat?
Welche Familien haben einen Anspruch auf Notbetreuung?
Auslastungsgrenze der Kitas.
Hotline für Elternfragen der Senatsverwaltung:
Mo-Fr: 9-13 Uhr
030 902276600
PODCAST KONTAKT
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