Logo

    Wie "Flip-Flop" auch zum "Flop" werden kann ...

    deAugust 10, 2022
    What was the main topic of the podcast episode?
    Summarise the key points discussed in the episode?
    Were there any notable quotes or insights from the speakers?
    Which popular books were mentioned in this episode?
    Were there any points particularly controversial or thought-provoking discussed in the episode?
    Were any current events or trending topics addressed in the episode?

    About this Episode

    Ist eine Marke erstmal eingetragen, ist die erste Hürde genommen. Der Markeninhaber muss aber tätig werden, damit sie nicht verfällt. Wird die Marke (nach einer Frist) nicht regelmäßig genutzt, kann sie beispielsweise gelöscht werden. Es gibt aber auch andere Fälle, in denen eine Marke verfallen kann. Wie es einer Marke in gleich zwei Fällen ergangen ist, hören Sie in dieser Folge.

    Recent Episodes from CFPodcast: Genau mein Fall

    Warum jeder Jeck anders und Schloss Neuschwanstein nicht der Kölner Dom ist.

    Warum jeder Jeck anders und Schloss Neuschwanstein nicht der Kölner Dom ist.
    Marken dürfen Waren und Dienstleistungen nicht beschreiben und müssen geeignet sein, auf die Herkunft der Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen. Kritisch wird es mit dem Markenschutz daher, wenn ein Begriff geschützt werden soll, der grundsätzlich von verschiedenen Unternehmen im Zusammenhang mit den entsprechenden Waren und Dienstleistungen verwendet wird. Dass die Frage, ob der Name berühmter Bauwerke vor dem Hintergrund für den Markenschutz geeignet ist, nicht leicht zu beantworten ist, zeigt sich an den beiden Fällen, die in unserer heutigen Folge im Mittelpunkt stehen.

    Wenn Vertrauen gut und Kontrolle schlechter ist

    Wenn Vertrauen gut und Kontrolle schlechter ist
    Über das Amazon Affiliate-Programm können Betreiber anderer Webseiten durch die Platzierung von Links auf Amazon-Produkte am Verkauf dieses Produktes mitverdienen. Amazon macht diesen Affiliate-Partnern quasi keine Vorschriften und jeder kann mitmachen. In unserem heutigen Fall stellt sich die Frage, inwieweit Amazon (trotzdem) für die Webseiten seiner Partner verantwortlich ist. Lassen Sie sich von der BGH-Entscheidung überraschen!

    Wo der Erschöpfungsgrundsatz verduften kann

    Wo der Erschöpfungsgrundsatz verduften kann
    Wenn Inhaber von Schutzrechten über Erschöpfung sprechen, sind sie (in der Regel) nicht müde. Es geht vielmehr darum, dass sie ihre durch Schutzrechte geschützten Produkte nicht mehr kontrollieren können, nachdem sie einmal mit ihrer Zustimmung in den Markt gebracht wurden. So können sie z.B. nicht bestimmen, welcher Händler das Produkt verkaufen darf oder wie dafür geworben wird. Aber jede Regel hat Ausnahmen. Ob diese in unserem aktuellen Fall gelten, hören Sie in dieser Folge.

    Wenn Bienen genug Futter haben, muss das nicht immer nachhaltig sein.

    Wenn Bienen genug Futter haben, muss das nicht immer nachhaltig sein.
    Nachhaltige Produkte lassen sich sehr gut vermarkten. Was „nachhaltig“ oder andere umweltbezogene Begriffe bedeuten, ist aber meist unklar. Wie „Nachhaltigkeitswerbung“ auch tückisch werden kann und was der Werbende beachten sollte, wird sehr schön in einer Entscheidung des OLG Bremen deutlich. Mit dieser Entscheidung befassen wir uns in der neuen Folge unseres Podcasts.

    Wie ein ungelöster Kriminalfall heute noch Persönlichkeitsrechte betreffen kann

    Wie ein ungelöster Kriminalfall heute noch Persönlichkeitsrechte betreffen kann
    Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, ist eine traumatische Erfahrung, mit der ein Opfer nicht sein ganzes Leben lang in Verbindung gebracht werden möchte. Die Tat selber ist aber womöglich von öffentlichem Interesse. Über die Abwägung dieser beiden Interessenlagen hat der BGH in einem aktuellen Fall entschieden. Hören Sie in dieser Folge die Pro- und Kontra-Argumente und natürlich, wie er am Ende entschieden hat.

    Wenn Schummeln erlaubt ist …

    Wenn Schummeln erlaubt ist …
    Eifrige Computerspieler kennen das: zusätzliche Features, die das Spiel einfacher oder abwechslungsreicher machen. Aber wie weit und an welchen Stellen dürfen solche Zusatzprogramme in das eigentliche Programm eingreifen? Bis wohin geht der Schutzbereich eines Computerprogramms? Über die Auslegung des Begriffs “Überarbeitung” (in Bezug auf Programmierung) und viele weitere Fragen zum Schutz von Software sprechen wir in dieser Folge.

    Wie ein Ei dem anderen

    Wie ein Ei dem anderen
    Wie sehr darf man sich an Werbung von Wettbewerbern annähern? Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob z.B. Begriffe aus Slogans anderer verwendet werden dürfen? Über einen solchen Streit um Eierlikör beim OLG Düsseldorf sprechen wir in dieser Folge. Quelle Audiozitat: Maria aus Bahia Interpreten: Daniella Mac, Ernst Fischer, René Carol Text: André Hœnez und Kurz Feltz Musik: Paul Misraki

    Wo man Kühe auf irischen Weidelandschaften grasen sieht, kann man schon mal Butter mit Mischstreichfetten verwechseln.

    Wo man Kühe auf irischen Weidelandschaften grasen sieht, kann man schon mal Butter mit Mischstreichfetten verwechseln.
    Wie weit darf sich ein Unternehmen an Verpackungsgestaltungen des Mitbewerbers anlehnen, ohne dessen Rechte zu verletzen? Und was gilt, wenn die Verpackungsgestaltung des Mitbewerbers gar nicht durch ein eingetragenes Schutzrecht geschützt ist? Welche Bedeutung hat ein unterscheidbarer Produktname? Diese und weitere Fragen behandeln wir in der neuen Folge unseres Podcasts.

    Wie man sich für 13,50€ nicht nur eine Fototapete, sondern auch jede Menge Ärger einhandeln kann.

    Wie man sich für 13,50€ nicht nur eine Fototapete, sondern auch jede Menge Ärger einhandeln kann.
    Ferienwohnungen werden heutzutage meistens über das Internet vermietet. Hübsche Fotos unterstreichen die Attraktivität der Wohnung und sorgen sicherlich für häufigere Mietanfragen. Aber was ist mit Wohnungselementen, die auf diesen Fotos zu sehen, aber urheberrechtlich geschützt sind? Über diesen Fall sprechen wir in dieser Ausgabe.