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    360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

    Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf. Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue. Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.
    de187 Episodes

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    Episodes (187)

    Steuertipps zum Jahreswechsel

    Steuertipps zum Jahreswechsel
    Tipp 1: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Tipp 2: Spenden sind steuerbegünstigt Tipp 3: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen Tipp 4: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen Tipp 5: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern Tipp 6: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen

    Zinsen sind nicht gleich Zinsen

    Zinsen sind nicht gleich Zinsen
    Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar. Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden.

    Gute Gründe für die GmbH in der Pflege

    Gute Gründe für die GmbH in der Pflege
    Beliebt, beliebter, GmbH – sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen, wenn es um Unternehmensgründungen geht. Doch viele Pflegeeinrichtungsbetreiber wissen wenig über die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorteile der GmbH. Warum eine GmbH – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch für die Pflege interessant sein kann, betrachten ich in dieser Episode genauer.

    Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
    Bei den Corona-Wirtschaftshilfen (insbesondere Soforthilfen von Bund und Ländern, Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) handelt es sich in der Regel um nicht rückzahlbare Zuschüsse, soweit die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese führen bei den Unternehmen zu Betriebseinnahmen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind und der Besteuerung unterliegen.

    Grundsteuerwert kann sich ändern

    Grundsteuerwert kann sich ändern
    In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet und festgesetzt werden kann und dann ab 2025 in neuer Höhe zu zahlen ist. Allerdings sind viele Eigentümer dieser Pflicht noch immer nicht nachgekommen. So fehlen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen noch ca. 770.000 Erklärungen. Nachdem die Finanzämter in den letzten Monaten Erinnerungs- und Mahnschreiben verschickt haben, müssen betroffene Eigentümer jetzt mit Schätzbescheiden des Finanzamtes und auch mit Verspätungszuschlägen rechnen.

    Lohnkostenoptimierung

    Lohnkostenoptimierung
    Gerade in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, gute und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen und dann auch im Team zu halten. Ausschlaggebend ist neben einem freundlichen Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen in erster Linie das Gehalt. Doch oft sorgt die erste Gehaltsabrechnung nach einer Lohnerhöhung beim Mitarbeiter für Ernüchterung, weil ein Großteil der versprochenen Summe für Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurde. Und auch für den Unernehmer wird es teuer, da zu jeder Gehaltserhöhung noch 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung on top kommen. Doch warum mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, als unbedingt nötig? Besser sind klug ausgewählte und kombinierte Sachleistungen zur Gehaltsergänzung, mit denen sich attraktive Vergütungspakete schnüren lassen, die den Mitarbeiter dabei auch noch sinnvoll entlasten. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind regelmäßig nicht begünstigt.

    Digitale Offensive der Finanzverwaltung

    Digitale Offensive der Finanzverwaltung
    Bereits seit vielen Jahren verschärft die Finanzverwaltung schrittweise die Anforderungen, die in Betriebsprüfungen zu erfüllen sind. Die Prüfungen werden immer digitaler. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass den in der Vergangenheit formulierten Vorgaben jetzt auch tatsächliche Prüfungen folgen. Es ist also höchste Zeit zu prüfen, ob Ihr Unternehmen auf die neue Zeit bestmöglich vorbereitet ist.

    Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden

    Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden
    Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen, insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31. Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist, dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes beachtet werden.

    Studentenjobs während der Semesterpause

    Studentenjobs während der Semesterpause
    Nach den Vorlesungen und Prüfungen des Sommersemesters starten die Studierenden nun in die Semesterpause. Neben einer Phase der Erholung ist dies auch die Zeit, um die Urlaubskasse aufzubessern und sich ein kleines finanzielles Polster für das nächste Semester zu schaffen. Angesichts der Personalknappheit in fast allen Branchen werden Studierende jedoch nicht nur während der Semesterpause, sondern auch gern während des Semesters eingestellt.

    Erholung von der Arbeit

    Erholung von der Arbeit
    Die Ferien- und damit Reisezeit ist in vollem Gange. Doch auch vor den Urlaubsangeboten macht die Inflation nicht halt. Umso mehr freuen sich Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber die Urlaubskasse etwas aufbessert. Das geht nicht nur durch steuerpflichtiges Urlaubsgeld, sondern auch durch Erholungsbeihilfen, die für den Arbeitnehmer sogar steuerfrei bleiben.

    Noch Vermögensverwaltung oder doch schon Gewerbebetrieb?

    Noch Vermögensverwaltung oder doch schon Gewerbebetrieb?
    Einkünften zur reinen Vermögensverwaltung und damit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Steuerlich ist diese Frage z. B. bei einem späteren Verkauf wichtig. Denn steuerfrei ist dieser nach 10 Jahren nur im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung möglich. Zudem unterliegen gewerbliche Einkünfte auch noch der Gewerbesteuer. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb kann insbesondere dann überschritten werden, wenn eine Vielzahl hoteltypischer Zusatzleistungen angeboten wird.

    Einmalzahlung kann für Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung ausreichen

    Einmalzahlung kann für Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung ausreichen
    Heutzutage ist es für viele Menschen normal, zur Arbeit zu pendeln. Besonders junge Menschen oder Berufsanfänger wohnen in Zeiten hoher Mietpreise jedoch oft noch bei ihren Eltern. Doch wenn der Weg zur Arbeit zu weit ist, stellt eine Zweitwohnung am Arbeitsort oft die pragmatische Lösung dar. Unter welchen Voraussetzungen in diesem Fall eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2023 (VI R 39/19) präzisiert.

    Entlastung bei der Pflegeversicherung für große Familien

    Entlastung bei der Pflegeversicherung für große Familien
    Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2022 entschieden, dass die von der Kinderzahl unabhängige gleiche Beitragsbelastung von Eltern zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung in der sozialen Pflegeversicherung führt. Zeitgleich haben Deutschlands höchste Richter dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist eine solche Neuregelung zum 1. Juli 2023 geplant.

    Private Veräußerungsgeschäfte

    Private Veräußerungsgeschäfte
    Um ein privates Veräußerungsgeschäft im Vorfeld sicher zu vermeiden, sollte eine unentgeltliche Überlassung ausschließlich an Kinder erfolgen, für die ein Kinderfreibetrag beansprucht werden kann. Hier ist aber der Einzelfall entscheidend (so BFH aus 2022 und 2023). Die Überlassung an andere Angehörige und an fremde Personen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Veräußerung nach Möglichkeit außerhalb der 10-Jahres-Frist erfolgen.