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    barbara thiel

    Explore "barbara thiel" with insightful episodes like "Acht Jahre LfD - eine Bilanz", "Follow the Rechtsstaat Folge 29", "A little less conversation, a little more Bußgeld please", "26. "Frau Thiel schweigt jetzt"" and "Corona im Rechtsstaat Folge 25" from podcasts like ""Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast", "PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"", "HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien", "Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast" and "PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat""" and more!

    Episodes (5)

    Acht Jahre LfD - eine Bilanz

    Acht Jahre LfD - eine Bilanz
    Es wird langsam zur Tradition im c't-Datenschutz-Podcast: Ehemalige Behördenleiter kommen gerne als Gäste, um die High- und Lowlights ihrer Amtszeit gemeinsam mit Holger und Joerg Revue passieren zu lassen. Und das ohne jene Redebeschränkungen, die ihnen ihre Position auferlegt hatte. In Episode 98 plaudert die ehemalige Landesdatenschutzbeauftrage Niedersachsens Barbara Thiel aus dem datenschutzrechtlichen Nähkästchen. Thiel amtierte von 2015 bis Mitte 2023 und erlebte den Awareness-Wandel, den die DSGVO mit sich brachte, als Behördenleiterin an vorderster Front mit. In Podcast erzählt sie, wie der Start verlief, welche Schwerpunkte sie sich aussuchte und auf welche Widerstände sie im Laufe ihrer Amtszeit stieß. Thiel berichtet von wenig bekannten Verfahren, ordnet aber auch spektakuläre Bußgelder ein, die sie verhängt hat. Im Gespräch bemängelt sie, dass es zu wenig Ambitionen gibt, die Datenschutzregulierung auf deutscher Ebene zu vereinheitlichen und in den europäischen Kontext einzuhegen. An dieser Stelle will sie sich ihren Aussagen zufolge auch künftig engagieren. Erstmals schildert Thiel außerdem öffentlich ihre Motivation dazu, gegen die Ernennung ihres Nachfolgers gerichtlich vorzugehen. Sie kritisiert, dass ihr Nachfolger und CDU-Politiker Dennis Lehmkemper mittels einer Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen einerseits und der CDU-Landtagsfraktion andererseits vorgeschlagen wurde. Es habe keine Ausschreibung gegeben. Das Verwaltungsgericht Hannover wies Thiels Klage ab, am 15. September schließlich bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass Lehmkemper entgegen Thiels Auffassung ernannt werden kann, was Tags darauf auch geschah. Thiel betont im Podcast, dass sich ihre Klage keinesfalls gegen ihren Nachfolger gerichtet habe. Vielmehr vermutet sie beim Ernennungsverfahren in Niedersachsen einen Verstoß gegen Artikel 53 DSGVO, der nicht nur ein transparentes Ernennungsverfahren verlange, sondern auch die erforderliche Sachkunde und Qualifikation des Bewerbers fordere. Schließlich sei allerdings zu ihrem Bedauern in der Sache nicht einmal entschieden worden.

    Follow the Rechtsstaat Folge 29

    Follow the Rechtsstaat Folge 29
    Niko Härting berichtet von einem Ausflug nach Washington. Dort diskutierten 800 US-Datenschützerinnen aktuelle Fragen rund um Privacy and Security. Im Mittelpunkt stand die wachsende Zahl behördlicher und gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung von Datenschutzgesetzen, die in den USA immer strenger werden. Während hierzulande das strikte europäische Datenschutzrecht nur selten durchgesetzt wird, führen Datenpannen in den USA immer häufiger zu Millionen- und Milliardenklagen. (Ab Minute 5.47): Hierzulande geht die Aufarbeitung der Corona-Krise durch die Gerichte weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in mehreren Entscheidungen vom 16.5.2023 (3 CN 4.22, 3 CN 5.22 und 3 CN 6.22) der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgezeichneten Linie angeschlossen und dem Verordnungsgeber auch für den Herbst 2020 noch weite Ermessensspielräume zugestanden im Hinblick auf die angebliche „dynamische Entwicklung“ der Pandemie. Zwar hielt es das BVerwG für gleichheitswidrig, dass der Amateursportbetrieb erlaubt war, Fitnessstudios jedoch schließen mussten. Dies wird den Betreibern der Studios jedoch voraussichtlich wenig nützen. Man wird ihnen sagen, dass ein Gleichheitsverstoß für sich allein noch keine Staatshaftung begründet. (Ab Minute 13:07): Per Handscanner überwacht man bei Amazon minutengenau die Bewegungen der Beschäftigten. Die scheidende niedersächsische Datenschützerin Barbara Thiel untersagte dies. Stefan Brink erläutert das Urteil des VG Hannover, das der Klage stattgegeben hat, die Amazon gegen die Untersagung erhoben hatte (Urteil vom 9.2.2023, Az. 10 A 6199/20). In einem Ortstermin in Winsen/Luhe besichtigte das Gericht das dortige Amazon-Logistikzentrum und ließ sich vom Vorsitzenden des Betriebsrats bestätigen, dass es „nur“ um eine Leistungskontrolle gehe und die Privatsphäre der Beschäftigten „nicht betroffen“ sei. Dies reichte dem Gericht aus, um die Interessen von Amazon an der Überwachung seiner Beschäftigten überwiegen zu lassen. Stefan Brink bezweifelt, dass diese Entscheidung einer Überprüfung durch höhere gerichtliche Instanzen standhalten wird. Aber wie weit kann der Datenschutz reichen, wenn sich die Betroffenen mit einer Überwachung einverstanden erklären? Wie weit reicht der Schutz, wo fängt die Bevormundung an?

    A little less conversation, a little more Bußgeld please

    A little less conversation, a little more Bußgeld please
    In Folge 34 haben wir die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen Barbara Thiel zu Gast. Andreas Lewald und Martin Schirmbacher sprechen mit Frau Thiel über den Ablauf ihrer Amtszeit als Datenschutzbeauftragte und wie es wohl weiter geht, Ihre Erwartungen an die DSGVO und inwieweit diese erfüllt wurden. Es geht um die Bußgeldpraxis der niedersächsischen Datenschutzbehörde und explizit um Hintergründe zum Bußgeld gegen die Hannoversche Volksbank wegen womöglich exzessiven Werbescorings. Schließlich geht es um das europäische Kohärenzverfahren und die Bußgeldpraxis der irischen Datenschutzbehörde. Frau Thiel erklärt, wo es knirscht in der Zusammenarbeit zwischen Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und der Irish DPC und wie es um mögliche Leilinien des EDSA zur Höhe von Bußgeldern steht. Schließlich wenden wir den Blick erneut nach Deutschland und den Flickenteppich, den wir durch die mindestens 18 deutschen Aufsichtsbehörden haben. Frau Thiel erläutert, wie sie sich eine DSK 2.0 vorstellen kann. In den News berichtet Andreas über ein aktuelles Projekt zum Datentracking in der Wissenschaft. Martin gibt einen Einblick in einen aktuellen Fall einer Cyberattacke und berichtet, wie wir von HÄRTING hier helfen.

    26. "Frau Thiel schweigt jetzt"

    26. "Frau Thiel schweigt jetzt"
    Joerg und Holger begrüßen in Episode 26 die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte (LfDI) Barbara Thiel. Frau Thiel erzählt, wie sie 2015 in ungewöhnlich kurzer Zeit zu ihrem Amt gekommen ist, zunächst ohne zu ahnen, was da mit der DSGVO an Herausforderungen auf sie zukommen würde. Sie bemängelt, dass ihre Behörde dafür zu schlecht ausgestattet war und auch heute noch personell unzureichend bestückt ist. Im Vergleich zu 2019 sei auch bedingt durch die Corona-Pandemie das Beschwerdeaufkommen weiter gestiegen. Die Bestrebungen, Datenschutzaufsicht von den Ländern hin zum Bund zu verlagern, sieht Thiel überaus kritisch, weil dabei kleine Unternehmen und der Mittelstand zu den Verlierern gehören könnten. Stattdessen könne man doch die DSK stärken. In Sachen Homeschooling drängt die LfDI auf die Einführung der bereits für Mai 2020 angekündigten Bildungscloud. Sie kritisiert, dass bis heute kein Datenschutzkonzept dazu vorliegt. Die Duldung anderer Lösungen hat wohl irgendwann auch mal ein Ende. Von der Datenschutzfee wünscht sich Frau Thiel: "Mehr Befugnisse und mehr Personal!"

    Corona im Rechtsstaat Folge 25

    Corona im Rechtsstaat Folge 25
    Barbara Thiel ist die langjährige Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen. Niko Härting unterhält sich mit Frau Thiel über die Sammlung von Kontaktdaten in Fitnessstudios, Restaurants oder auch Spielbanken. Ein durchaus gravierender Eingriff in Freiheitsrechte nach Art einer Vorratsdatenspeicherung. Was ist bei der Datensammlung zu beachten? Welche Beschwerden gibt es? Sind aus Niedersachsen überhaupt schon Fälle bekannt, in denen Gesundheitsämter die Kontaktdaten tatsächlich einmal angefordert und zur Kontaktnachverfolgung verwendet haben? Es geht auch um die notwendige Rückeroberung der Parlamentsrechte gegenüber der Exekutive und entsprechende Gesetzesvorhaben in Niedersachsen und um Begehrlichkeiten der Polizei. Frau Thiel erklärt, weshalb sie es nicht verhindern konnte, dass die Gesundheitsämter per Erlass verpflichtet wurden, der Polizei im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen mitzuteilen, ob Bürger positiv auf Corona getestet wurden.
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