Auf geht's - der Reha-Blog! 108 Mitmachen ist Pflicht
Einfach nicht zu einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erscheinen ist sicher nicht die feine Art. Grade auch dann, wenn jeder Versuch der Kontaktaufnahme zum Unfallopfer scheitert. Da gibt es dann in der Sozialversicherung noch die Mitwirkungspflichten. Und gegenüber der gegnerischen Versicherung möglicherweise noch eine Schadensminderungspflicht.