Logo

    Die IGeL-Regeln

    deJanuary 26, 2023
    What was the main topic of the podcast episode?
    Summarise the key points discussed in the episode?
    Were there any notable quotes or insights from the speakers?
    Which popular books were mentioned in this episode?
    Were there any points particularly controversial or thought-provoking discussed in the episode?
    Were any current events or trending topics addressed in the episode?

    About this Episode

    Um den Umgang mit Selbstzahlerleistungen dreht sich diese Episode des IGeL-Podcasts. Welche Regeln gelten für Patient*innen und Ärzt*innen, wenn Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten, nachgefragt, durchgeführt und abgerechnet werden sollen. Der IGeL-Podcast nennt die Regeln, auf die sich Ärzteschaft, Patientenverbände und Krankenkassen geeinigt haben und erläutert, wie Patient*innen konkret in der Praxis damit umgehen sollten.

    Recent Episodes from IGeL-Podcast

    Reiseimpfungen – Welche? Wann? Und wer zahlt?

    Reiseimpfungen – Welche? Wann? Und wer zahlt?
    Die Februar-Episode des IGeL-Podcasts widmet sich einer klassischen Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) - der Reiseimpfung. Frühling, Sommer, Spätsommer, all das steht uns jetzt wunderbarerweise bevor. Für viele Menschen ist jetzt die Zeit, in der sie sich an ihrer Urlaubsplanung machen. Und je nachdem, wo die Reise hingeht, spielen nicht nur Reiseziel, Reiseroute und Unterkunft eine wichtige Rolle, sondern auch: Ob man für diese Region eine entsprechende Impfung braucht. Reiseimpfungen sind eigentlich eine klassische IGeL. In der Regel müssen Patientinnen und Patienten dafür selbst bezahlen. Einige Krankenkassen bieten Reiseimpfungen als freiwillige Leistungen, sogenannte Satzungsleistungen an. Wir diskutieren in dieser Episode: Welche Imfpungen sind wichtig? Wann muss ich mich kümmern? Und wer bezahlt die Impfungen? Wir sprechen mit einer Reisemedizinerin über ihr aktuelles Praxisaufkommen, über Länder, Impfstoffe und die vielen Faktoren, die beachtet werden sollten, um einen angemessenen Impfschutz zu erreichen. Ein IGeL-Podcast mit der Bensberger Arbeits- und Reisemedizinerin Dr. Mariam Konner. -------------------------------------------- Faktenbox: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nach dem Infektionsschutzgesetz den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen in Deutschland zu geben. (…) Die STIKO empfiehlt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. Reiseimpfungen zum individuellen Schutz Reisender mit einem Expositionsrisiko gegenüber bestimmten impfpräventablen Erkrankungen, und um den Import von Infektionserregern in das bereiste Land oder bei Rückreise nach Deutschland zu verhindern. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist und der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 20 SGB Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der jeweiligen Leistung auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt hat. Bei der Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) besteht ein besonderes Interesse, eine Einschleppung der Poliomyelitis nach Deutschland zu verhindern. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung auch dann, wenn sie aufgrund einer Privatreise erfolgt. Bei privaten Auslandsreisen hängt es von der jeweiligen Krankenversicherung ab, ob im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten für weitere Impfungen übernommen werden. Quelle: Robert-Koch-Institut – Ständige Imfpkommission ------------------------------------------------ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Früherkennung – was ändert sich 2024?

    Früherkennung – was ändert sich 2024?
    Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html) ____________________________________________________________________________ Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie hier: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Check! - Die Diskussion um gute Prävention

    Check! - Die Diskussion um gute Prävention
    Die Themen Prävention, Vorsorge und Früherkennung sind ein Dauerbrenner-Thema im Gesundheitswesen. Aktuell gibt es etliche Initiativen in Deutschland, die sich für diese sogenannte Vorsorgemedizin stark machen, unter anderem die Nationale Herz-Allianz, die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern will, oder das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), das sich gerade in Entstehung befindet. Und die Idee dahinter scheint naheliegend: Wer gut vorbeugt, wird weniger krank. Und werden Krankheiten frühzeitig erkannt, können sie erfolgreicher behandelt werden. "Allerdings muss genauer hingeschaut werden", fordert Prof. Jürgen Windeler in dieser Episode des IGeL-Podcasts. Die Begriffe Prävention, Vorsorge und Früherkennung seien schillernd, würden aber teilweise falsch verwendet. Außerdem könne es auch Nachteile geben, führt er aus, und es fehle an Studien, die eine eindeutige Nutzen-Schaden-Abwägung ermöglichten. Der IGeL-Podcast fragt, warum Screenings und Checks eine derart gute Reputation genießen, obwohl in vielen Fällen die Evidenz fehlt. Und er erläutert, warum echte Vorbeugung nur bedingt ein Thema für die Medizin ist. Ein IGeL-Podcast mit Prof. Jürgen Windeler, Initiator des IGeL-Monitors und langjähriger Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Viele Krankheiten sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben. Und zahlreichen dieser Erkrankungen kann vorgebeugt werden oder sie sind durch Prävention günstig zu beeinflussen. Die primäre Prävention zielt darauf ab, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. (…) Viele Erkrankungen können durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise – unterstützt von gesundheitsfördernden Lebensbedingungen – vermieden, verzögert oder in ihrem Verlauf günstig beeinflusst werden. (…) Die sekundäre Prävention ist auf die Früherkennung von Krankheiten gerichtet. Erkrankungen sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkannt werden, um so eine frühzeitige Therapie einleiten zu können. (…) Die tertiäre Prävention hat das Ziel, Krankheitsfolgen zu mildern, einen Rückfall bei schon entstandenen Krankheiten zu vermeiden und die Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. In der Prävention lassen sich zudem zwei grundsätzliche Ansätze unterschieden: Die Verhaltensprävention und die Verhältnisprävention. Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. (…). Das Ziel dabei ist, Risikofaktoren durch Fehl- oder Mangelernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum zur reduzieren. Die Verhältnisprävention berücksichtigt unter anderem die Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Dazu zählen beispielsweise die Wohnumgebung und auch andere Faktoren, welche die Gesundheit beeinflussen können, so etwa das Einkommen und die Bildung. Quelle: Website Bundesministerium für Gesundheit __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Fürs Leben lernen - Gesundheitskompetenz an Schulen

    Fürs Leben lernen - Gesundheitskompetenz an Schulen
    Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt das Ziel, Gesundheitskompetenz in allen Lebensbereichen zu stärken. Also die Fähigkeit, gute, seriöse, relevante Gesundheitsinformationen zu finden, diese richtig einzuordnen und zu verstehen und dieses Wissen im Alltag anzuwenden, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Ein wichtiger Lebensbereich, in dem diese Gesundheitskompetenz erlernt und gestärkt werden könnte, ist der Bereich Schule. Wir fragen im IGeL-Podcast, welche Rolle Gesundheitskompetenz im Unterricht spielt und spielen sollte. Und was noch getan werden muss, um Schülerinnen und Schüler hinreichend in die Lage zu versetzen, gute Entscheidungen zu treffen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Zu Gast im IGeL-Podcast-Studio ist Professorin Anke Steckelberg, stellvertretende Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle an der Saale. ________________________________________________________________ Faktenbox: Ein Beispiel aus Scheswig-Holstein Das Projekt ebm@school ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Fragen zu gesundheitlichen Themen selbständig zu bearbeiten und zu beantworten. Anhand von relevanten Fallbeispielen mit exemplarischem Charakter erwerben sie eine kritische Gesundheitskompetenz. Das Curriculum ebm@school besteht aus sechs Modulen, die gesundheitliche Fragen kritisch beleuchten, beispielsweise Trugschlüsse und Fehleinschätzungen in der Medizin oder verwirrende Informationsdarstellungen in Statistiken. Ergänzt wird es um eine Projektarbeit, die Schülerinnen und Schülern ermöglicht, parallel zum Unterricht an selbst gewählten Gesundheitsthemen zu arbeiten, das Erlernte zu wiederholen und zu vertiefen. Die Ergebnisse der Pilotstudien deuten auf einen relevanten Kompetenzzuwachs hin. Sei der Entwicklung und Erprobung wurde ebm@school von engagierten Lehrenden weiterentwickelt und ergänzt an verschiedenen Schulen in Schleswig-Holstein konsequent den Unterricht. Link: https://www.gesundheit.uni-hamburg.de/projekte/ebm-at-school.html ________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
    IGeL-Podcast
    deOctober 26, 2023

    Was heißt eigentlich Patientensicherheit?

    Was heißt eigentlich Patientensicherheit?
    Dieses Thema betrifft alle Versicherten: Wenn ich als Patientin oder Patient in die ärztliche Praxis oder ins Krankenhaus gehe, erwarte ich, dass dort nach bestem Wissen behandelt wird und keine Fehler passieren. Allerdings kommen Fehler immer wieder vor: Im August 2023 veröffentlichte der Medizinische Dienst Bund die sogenannte Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung. Anlass für den IGeL-Podcast, heute, zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September 2023, eine Episode zu veröffentlichen, die den Begriff Patient*innensicherheit näher erläutert, erörtert, wie sicher Patient*innen in Deutschland sind, diskutiert, wie in anderen Ländern damit umgegangen ist, und nachfragt, an welchen Stellschrauben in Deutschland gedreht werden muss, um die Sicherheit für Patient*innen in Praxis und Krankenhaus noch zu verbessern. Ein IGeL-Podcast mit Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. _________________________________________________________ Faktenbox: Das Weißbuch Patientensicherheit von Prof. Matthias Schrappe, herausgegeben vom Aktionsbündnis Patientensicherheit und dem Verband der Ersatzkassen (vdek), definiert 2018 Patientensicherheit als das aus der Perspektive der Patienten bestimmte Maß, in dem handelnde Personen, Berufsgruppen, Teams, Organisationen, Verbände und das Gesundheitssystem in der Lage sind, einen Zustand aufweisen, in dem Unerwünschte Ereignisse selten auftreten, Sicherheitsverhalten gefördert wird und Risiken beherrscht werden. Darüber hinaus sollten sie über die Eigenschaft verfügen, Sicherheit als erstrebenswertes Ziel zu erkennen und realistische Optionen zur Verbesserung umzusetzen sowie ihre Innovationskompetenz in den Dienst der Verwirklichung von Sicherheit zu stellen. Zur Pressemitteilung und zum Downloadbereich der diesjährigen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinischen Dienstes Bund gelangen Sie hier: https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/behandlungsfehlerbegutachtung-2022-immer-wieder-die-gleichen-fehler.html __________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Long- und Post-COVID: Was hilft gegen die Symptome?

    Long- und Post-COVID: Was hilft gegen die Symptome?
    Für viele Menschen in Deutschland - genaue Zahlen gibt es nicht - ist COVID19 noch nicht vorbei. Sie leiden unter bleibenden oder nach der Erkrankung neu entstandenen Symptomen. Viele Menschen berichten von schneller und schwerwiegender Erschöpfung (Fatigue), Kurzatmigkeit, Husten oder einer beeinträchtigten Konzentrations- und Merkfähigkeit. Oder auch von psychischen Symptomen wie Depressionen und Angsterkrankungen. Forscherinnen, Forscher, Ärztinnen und Ärzte tun viel, um den Menschen zu helfen, ihre Symptome zu lindern. Oft greifen sie auf therapeutische Maßnahmen zurück, die eigentlich bei anderen Erkrankungen angewendet werden, und bei diesen teilweise bewährt sind. In dieser Episode sprechen wir über Erfahrungen in der Behandlung von Menschen mit Long-/Post-COVID, besprechen den aktuellen Forschungsstand und stellen vier Therapieverfahren vor, die aktuell als IGeL angeboten werden und die der IGeL-Monitor bewertet hat: Die hyperbare Sauerstofftherapie, die Ozontherapie, die sogenannte H.E.L.P.-Apherese und die Immun-Apherese (Apherese wird umgangssprachlich oft Blutwäsche genannt). Ein Podcast mit der Long-/Post-COVID-Expertin Prof. Julia Weinmann-Menke, Pressesprecherin Deutsche Gesellschaft für Nephrologie, Leiterin der Klinik Nephrologie der Uniklinik Mainz und Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund und Leiterin des IGeL-Monitors. _________________________________________________ Faktenbox: Nach einer akuten COVID-19-Erkrankung können längerfristig anhaltende oder neue körperliche und psychische Beeinträchtigungen auftreten, die nicht anders erklärbar sind. Die Beschwerden belasten die Betroffenen oft stark, mindern ihre Lebensqualität und schränken ihren Alltag stark ein. Oft halten die Beschwerden über mehrere Wochen oder Monate an, unabhängig davon, ob die COVID-19-Erkrankung einen schweren oder milden Verlauf genommen hat oder es sich um eine unbemerkte Infektion handelte. Halten die Beschwerden länger als vier Wochen nach Infektion an, spricht man von Long-COVID. Halten sie länger als 12 Wochen an, spricht man von Post-COVID. Die genauen Gründe, wie Long- und Post-COVID entstehen, sind bisher nicht ausreichend geklärt. Auch über die Risikofaktoren, die ein Auftreten von Long-/Post-COVID begünstigen, gibt es bisher wenig gesichertes Wissen. Frauen scheinen insgesamt häufiger betroffen zu sein, ebenso wie Menschen, die einen schwereren Verlauf der akuten COVID-Erkrankung hatten. Die Behandlung von Long- und Post-COVID erfolgt derzeit vor allem mit dem Ziel, die Symptome zu lindern. Spezifische Behandlungsmöglichkeiten sind bisher nicht bekannt. (aus: IGeL-Monitor, u.a. https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/help-apherese-zur-behandlung-von-long-post-covid.html?no_cache=1) _______________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss

    Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss
    Wenn neue Arzneimittel, neue Behandlungs- oder Diagnoseverfahren in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen, dann müssen Sie vorher den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) passieren. Dort wird geprüft, diskutiert und schließlich darüber entschieden (siehe auch IGeL-Podcast, Episode 4). Außer den Krankenkassen, ärztlichen Vertreter*innen und unabhängigen Mitgliedern sitzt im G-BA auch eine Vertretung von Patient*innen: Sie dürfen Anträge stellen, mitberaten, mitdiskutieren, haben aber kein Stimmrecht. Wie diese Art der Beteiligung funktioniert, welche Patient*innen diesen Job machen und was sie bewirken wollen und können, darum geht es in dieser Ausgabe des IGeL-Podcasts. Ein Podcast mit Gregor Bornes, Patient*innen-Berater, Geschäftsführer des Gesundheitsladens Köln und langjähriger Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innen-Stellen. ____________________________________________________________ Die Faktenbox: Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen , die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden. Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A). Dieses 13-köpfige Gremium besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht. Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden. _______________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
    IGeL-Podcast
    deJuly 27, 2023

    Der Weg zur IGeL-Bewertung

    Der Weg zur IGeL-Bewertung
    Der IGeL-Monitor bietet evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu über 60 Selbstzahlerleistungen oder IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen). 55 davon hat das wissenschaftliche Team bewertet - mit ernüchternder Bilanz: Etwa 50 sind entweder unklar oder tendenziell negativ. Hinter jeder einzelnen Bewertung steht immer wieder dieselbe wissenschaftliche Herangehensweise und Methode. Wie viel wissenschaftliche Arbeit es eigentlich braucht, bis schließlich eine Bewertung ermittelt werden kann, das geht diese Podcast-Folge Schritt für Schritt durch. Und beantwortet die Frage, warum so viele Bewertungen unklar oder tendenziell negativ sind und wie groß die Gefahr ist, dass bei aller Wissenschaft die Patient*innen aus dem Blick geraten. Ein IGeL-Podcast mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund und Leiterin des IGeL-Monitors. ________________________________________________________________ Faktenbox: Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen unterstützen Bürger und Patienten dabei, in Gesundheitsfragen Entscheidungen zu treffen, die im Einklang mit ihren persönlichen Vorstellungen, Zielen und Erwartungen sind. Neben der Wissensvermittlung besteht ein Hauptziel darin, realistische Erwartungen über den Nutzen und Schaden von gesundheitsbezogenen Interventionen zu vermitteln. Dies setzt voraus, dass die Inhalte relevant, möglichst vollständig und wissenschaftlich fundiert sind. Ferner sollten die Inhalte gut dargestellt und vermittelt werden. Methodische Grundlage hierfür liefern Methoden der klinischen Epidemiologie, Risikokommunikationsforschung und der Bürger- und Patienteneinbindung. Die Anforderungen an evidenzbasierte Gesundheitsinformationen sollten ganz besonders auch bei Informationen zu präventiven Maßnahmen erfüllt werden – denn diese richten sich an Menschen, die frei von Beschwerden sind und diese oftmals gar nicht von selbst nachfragen oder ohne entsprechende gesellschaftliche Trends nachfragen würden. Quelle: Roland Brian Büchter, Martina Albrecht, M. (2021). Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen in der Prävention und Gesundheitsförderung. Teil der Buchreihe: Springer Reference Pflege – Therapie – Gesundheit. Springer, Berlin, Heidelberg Eine Beschreibung, wie und nach welchen Kriterien der IGeL-Monitor arbeitet, findet sich unter folgendem Link: https://www.igel-monitor.de/wie-wir-arbeiten.html Glossar: PICO Fragestellung: P=Population, um welche Patient*innengruppe geht es? I=Intervention, welche Behandlung wird erforscht? C=Kontrollgruppe, welche Behandlung bekommt die Vergleichsgruppe, z.B. Placebo oder ein anderes Medikament. O=Outcome/Endpunkte, welche Ziele soll die Behandlung erreichen, z.B. weniger Schmerz oder längeres Leben. Systematisches Review: Ein Review ist eine Übersichtsarbeit über alle Einzelstudien, die zu dem entsprechenden Thema gemacht wurden und spiegelt somit das derzeit verfügbare Wisse über eine entsprechende medizinische Maßnahme wider. Patientenrelevante Endpunkte: Die Ziele einer Behandlung, der Nutzen einer Behandlung für den/die Patient*in. ________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Mitsprechen, Beteiligen, Mitwirken

    Mitsprechen, Beteiligen, Mitwirken
    Nichts über uns ohne uns. Das ist - salopp gesprochen - das Motto der Partizipativen Gesundheitsforschung. Die Idee dahinter ist, Menschen oder Patient*innen, die Gegenstand eines Forschungsprojekts sind, auch in die Planung, Umsetzung und Auswertung dieses Projekts miteinzubeziehen. Der übliche Ablauf eines Forschungsvorhabens ist ja: Forschende überlegen sich relevante Themen, stellen ein Team zusammen, überlegen sich Eckpunkte, Endpunkte, Zielfragen, entscheiden sich für eine Methodik, und dann beginnen sie mit ihrer Recherche. Eigentlich für das Wohl von Patientinnen und Patienten. Aber oft, ohne sie richtig gefragt zu haben. Der IGeL-Podcast diskutiert die Frage, wie Partizipative Gesundheitsforschung gelingen kann und wann sie nur bedingt oder gar nicht funktioniert. Die Aufzeichnung fand statt auf der diesjährigen Jahrestagung des Netzwerks evidenzbasierte Medizin, am Rande eines Workshops zu diesem Thema mit den beiden Referentinnen: Dr. Charlotte Kugler, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Brandenburg Claire Ianizzi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Evidenzbasierte Medizin an der Uniklinik Köln ___________________________________________________ Faktenbox: Partizipative Gesundheitsforschung bedeutet, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erzeugen, die die Gesundheitschancen bestimmter Bevölkerungsgruppen unmittelbar verbessern. Dazu werden Menschen, deren Arbeits- oder Lebensverhältnisse Gegenstand der Forschung sind, direkt am Forschungsprozess beteiligt. Und zwar nicht als Probandinnen, Probanden oder Studienteilnehmende, sondern als Forschungspartnerinnen und -partner auf Augenhöhe. Sie bestimmen mit, was die Kernelemente des Forschungsprojekts sind, von der Auswahl des Forschungsschwerpunkts bis hin zur Methodenauswahl, Datenerhebung und Interpretation der Ergebnisse. Internationale Erfahrungen zeigen, dass in der Praxis die Partizipationsmöglichkeiten aus verschiedenen Gründen oft eingeschränkt sind, oder dass Partizipation behauptet wird, doch lediglich eine Scheinpartizipation vorliegt. Um zu beantworten, wie weit die Beteiligung, die Partizipation gehen kann, sind verschiedene „Stufenmodelle“ entwickelt worden. Werden Menschen, die beteiligt werden sollen, lediglich informiert, angehört oder in die Forschungsplanung einbezogen, sprechen die Modelle von Vorstufen der Partizipation. Erst bei einer Mitbestimmung oder wenn die Entscheidungsmacht teilweise oder ganz auf diese Menschen übertragen wird, ist von echter Partizipation die Rede. Quelle: Partizipative Gesundheitsforschung: Ursprünge und heutiger Stand (Wright, et al. 2020), https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-020-03264-y ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

    Der neue IGeL-Report

    Der neue IGeL-Report
    Der IGeL-Markt ist unübersichtlich, weil jede medizinische Leistung zwischen der Praxis und den Patient*innen privat abgerechnet wird. Niemand kann beziffern, wie viele IGeL es gibt und wie viel Geld damit in Deutschland umgesetzt wird. Der jetzt zum vierten Mal erschienene IGeL-Report bildet die Erfahrungen von 6000 Versicherten ab, die sie in der ärztlichen Praxis mit Selbstzahlerleistungen gemacht haben: Was sind die am häufigsten angebotenen IGeL? Wie viel Geld geben Patient*innen durchschnittlich für IGeL aus? Wie verständlich und vollständig ist die Aufklärung über die jeweililge medizinische Leistung? Wie zufrieden sind Patient*innen mit der Situation in der Praxis? Der IGeL-Podcast diskutiert die aktuellen Ergebnisse dieser bevölkerungsrepräsentativen Befragung mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund und Leiterin des IGeL-Monitors. -------------------------------------------------------------------------- Faktenbox: Nach den Versichertenbefragungen 2016, 2018 und 2020 führten der IGeL-Monitor zusammen mit dem Marktforschungsinstitut aserto im Januar 2023 die vierte bevölkerungsrepräsentativ quotierte Onlinebefragung unter 5854 gesetzlich Versicherten durch Es ist der erste IGeL-Report nach der COVID-19-Pandemie. Bevölkerungsrepräsentativ quotiert heißt, dass die Befragten nach Alter, Geschlecht und Bundesland gewichtet wurden. Da individuelle Gesundheitsleistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine konkrete Kostenaufstellung. Hinter IGeL verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärztinnen und Ärzten auch selbst entwickelt werden können. Die tatsächliche Anzahl wird auf hunderte Leistungen geschätzt. Die Umfrage sollte allgemeine Entwicklungen im IGeL-Markt aufzeigen, die Bekanntheit von IGeL unter den Versicherten evaluieren und eine Liste der am häufigsten angebotenen bzw. von Patientinnen und Patienten nachgefragten IGeL erstellen Sie sollte messen, wie zufrieden Patientinnen und Patienten mit der Situation in der Praxis sind, wenn es um IGeL geht. Und ob die verbindlichen IGeL-Regeln eingehalten wurden. Außerdem hat sie nach IGeL gefragt, die speziell im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen angeboten bzw. nachgefragt werden und erstmals danach gefragt, wie viel Geld Patientinnen und Patienten im Schnitt für IGeL ausgeben. In der Befragung wurden ausschließlich ärztliche und keine zahnärztlichen Leistungen erfasst. Den IGeL-Report 2023, einen Kurzbericht und weiter Informationen erhalten Sie hier: https://www.igel-monitor.de/presse/materialien.html ---------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
    Logo

    © 2024 Podcastworld. All rights reserved

    Stay up to date

    For any inquiries, please email us at hello@podcastworld.io