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    Kulturgüter aus kolonialen Kontexten

    deJune 17, 2019
    What was the main topic of the podcast episode?
    Summarise the key points discussed in the episode?
    Were there any notable quotes or insights from the speakers?
    Which popular books were mentioned in this episode?
    Were there any points particularly controversial or thought-provoking discussed in the episode?
    Were any current events or trending topics addressed in the episode?

    About this Episode

    Deutsche Museen verfügen über unzählige Objekte, die aus den einstigen Kolonien stammen. Aber wie kamen sie hierher und unter welchen Umständen? Unser Kollege Johannes Fellmann hat zwei Museen besucht, die sich intensiv mit Provenzienzforschung befassen. Genauso komplex wie die Provenienzforschung, die Suche nach der Herkunft von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, ist die Frage nach dem Danach. Was passiert, wenn die Herkunft geklärt ist? Was, wenn sie unter fragwürdigen Umständen oder unter Ausnutzung kolonialer Machtstrukturen nach Deutschland gelangt sind? Und wer wäre – im Falle einer Restitution – der legitime Empfänger? Fragen, die sich häufig so einfach nicht beantworten lassen. Und wie gehen Museen damit um; wie stellen sie Objekte aus, die möglicherweise unter fragwürdigen oder Unrechtskontexten nach Deutschland gelangt sind? Johannes Fellmann hat gesprochen mit: - Dr. Hilde Thode-Arora, Referentin für Provenienzforschung und Leiterin der Abteilung Ozeanien am Museum Fünf Kontinente - Dr. Uta Werlich, Direktorin am Museum Fünf Kontinente - Prof. Dr. Inés de Castro,  Direktorin und Leiterin des Linden-Museums in Stuttgart - Martin Otto-Hörbrand M.A., Pressesprecher des Linden-Museums in Stuttgart - Christoph Rippe M.A., Provenienzforscher - Karim Mohamad,  Performance-Künstler vom kamerunischen Künstlerduo Snake and Stone

    Recent Episodes from Kulturstiftung der Länder

    Die Gründung der Kulturstiftung der Länder

    Die Gründung der Kulturstiftung der Länder
    In dieser zehnten und letzten Folge der Podcast-Serie zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder geht es um deren Gründung. Noch im Herbst 10982 hatte die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die linksliberale Regierung aufgefordert, sich zur Kulturhoheit der Länder zu bekennen und im Interesse einer gesamtstaatlichen Einrichtung zur Förderung von Kunst und Kultur auf die Länder zuzugehen. Jetzt, wo die die Union zusammen mit der FDP selber in Regierungsverantwortung ist, kommt Bewegung in die Sache. Es dauert es nicht lange, da verhandeln die Länder mit dem Bund über ein Abkommen über die Errichtung einer Kulturstiftung der Länder. Alle Folgen der Podcast-Serie zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder finden Sie • auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter https://www.kulturstiftung.de/vorgeschichte/

    Die Debatte über die Kulturkompetenzen von Bund und Ländern

    Die Debatte über die Kulturkompetenzen von Bund und Ländern
    Die Kulturhoheit liegt in Deutschland nach der im Grundgesetz geregelten Aufgabenverteilung bei den Ländern. Es ist also kaum verwunderlich, dass die Länder schon früh und sehr aufmerksam beobachtet haben, welche Vorstellungen der Bund mit einer Deutschen Nationalstiftung im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur umsetzen will. Und so war die Debatte über deren Gründung schon früh und wesentlich geprägt von der Auseinandersetzung über die Kulturkompetenzen von Bund und Ländern. Darum geht es in diesem Podcast, dem neunten in einer 10-teiligen Serie über die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Alle Folgen der Podcast-Serie zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter https://www.kulturstiftung.de/vorgeschichte/

    Die Debatte über den Stiftungssitz

    Die Debatte über den Stiftungssitz
    Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung der Länder ihre Tätigkeit in West-Berlin aufgenommen. Dabei war die Adresse in der Debatte über die Deutsche Nationalstiftung im Bundestag lange strittig. Die CDU/CSU-Opposition hatte früh darauf gedrängt, Berlin als Stiftungssitz festzulegen, die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt versuchte, mit Verweis auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971, eine Provokation der Alliierten und deshalb eine unabgesprochene Festlegung auf einen Stiftungssitz in Berlin zu vermeiden. Die Diskussion, zu der sich auch US-Präsident Gerald Ford geäußert hat, ist das Thema dieses siebten von 10 Podcasts zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder, zur 15-jährigen Debatte im Deutschen Bundestag und: zwischen Bund und Ländern. Alle Folgen finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulturstiftung.de/vorgeschichte

    Die "Urfassung" der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder

    Die "Urfassung" der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder
    Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 die Idee einer auf nationaler Ebene tätigen Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur geäußert hat, dauert es über 15 Jahre bis am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder. Zweieinhalb Jahre später, am 15. Mai 1975, legt die Bundesregierung erstmals einen Entwurf vor. Darin spricht Bundesinnenminister Werner Maihofer auch über die Aufgabe des Staates, Kunst und Kultur zu fördern und über verfassungsrechtliche Erwägungen zur Begründung einer Zuständigkeit bzw. Kulturkompetenz des Bundes. Viele Formulierungen von Maihofer über den Stiftungszweck finden sich heute in der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder. Dies ist die sechste von zehn Folgen einer Podcast-Serie über die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Alle Folgen finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

    Ein erstes Konzept für die Deutsche Nationalstiftung

    Ein erstes Konzept für die Deutsche Nationalstiftung
    Als am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder ihre Tätigkeit aufnimmt, liegt die Regierungserklärung vom 18. Januar 1973, in der Bundeskanzler Willy Brandt die Idee einer auf nationaler Ebene tätigen Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur geäußert hat, über 15 Jahre zurück. In dieser Podcast-Serie geht es um die lange Debatte im Bundestag über eine Deutsche Nationalstiftung, die schließlich zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder geführt hat. Thema dieser Folge: Das Jahr 1973 geht in die parlamentarische Sommerpause, in die Willy Brandt zwei Erkenntnisse mitnimmt: Erstens: Die Regierungsparteien und die Opposition stimmen in dem Wunsch überein, eine Nationalstiftung zu gründen. Zweitens: Regierungsparteien und Opposition haben den Kanzler vor der Sommerpause aufgefordert, „endlich“, „beschleunigt“ ein Konzept vorzulegen. Im Bundestag wird es fast ein Jahr lang relativ still um die Pläne, an denen nun zwischen Bund und Ländern verhandelt wird und über die mit Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher kultureller Institutionen und Organisationen Gespräche geführt werden. In der Kabinettssitzung vom 12. September erhält Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher von Bundeskanzler Brandt den Arbeitsauftrag, innerhalb eines Jahres eine Konzeption über die Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung vorzulegen. Alle Podcasts dieser Serie finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

    Die lange Debatte im Bundestag

    Die lange Debatte im Bundestag
    Als am 1. April 1988 die Kulturstiftung ihre Arbeit aufnimmt, ist dies Ergebnis einer 15-jährigen politischen Debatte in der deutschen Kulturpolitik, die auch die Fragen nach der Rolle der Kultur in unserer Gesellschaft oder die die Aufgabe der Kulturpolitik oder die verfassungsmäßigen berührt. Die 15-jährige Debatte von der von Willy Brandt geäußerten Idee einer Deutschen Nationalstiftung im Deutschen Bundestag bis hin zur Gründung der Kulturstitung der Länder ist Thema dieser 10-teiligen Podcast-Serie über die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Thema dieses Podcast: In einer der ersten Debatten zum Thema spricht CSU-Abgeordnete Erich Riedl im Juni 1973 im Bundestag bereits die neuralgischen Punkte an, die die Debatte bestimmen werden: die Frage um die Kompetenzen von Bund und Ländern in der Kulturpolitik, die Kulturhoheit der Länder und die Frage nach der anteiligen Finanzierung. Von dieser gemeinsamen Stiftung müssten „neue Impulse ausgehen, die von allen Trägern des staatlichen und nichtstaatlichen Bereiches getragen werden, denen Verantwortung im Kulturbereich nach unserer gesellschaftlichen Ordnung zukommt,“ so Riedl. Die Ansicht des SPD-Abgeordneten Rudi Walther, dass die gesamtstaatliche Verantwortung für die Förderung von Kunst und Kultur nach der grundgesetzlichen Ordnung unseres Staates nur zu einem geringeren Teil Aufgabe des Bundes sein kann, ist die Position, um die während der gesamten Debatte gestritten werden wird. Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

    Erste Vorstellungen der Bundesregierung - Hans-Dietrich Genscher

    Erste Vorstellungen der Bundesregierung - Hans-Dietrich Genscher
    Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung ihre Arbeit aufgenommen. Damit endet eine kulturpolitische Diskussion, die anderthalb Jahrzehnte gedauert hat. Diese Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder wird in dieser Podcast-Serie thematisiert. In diesem Podcast: Am 7. Juni 1973 skizziert Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher die ersten Vorstellungen der Bundesregierung für eine Deutsche Nationalstiftung und spricht dabei mögliche Aufgaben an, die heute Stiftungszweck der Kulturstiftung der Länder sind. Ziel der Deutschen Nationalstiftung sei, so Hans-Dietrich Genscher, in erster Linie die verstärkte „Wahrung, Förderung und Darstellung von Kunst und Kultur“. Die „Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes“ erscheine dabei der Bundesregierung als ein sinnvolles Mittel, “die geschichtliche Kontinuität unserer Nation zu wahren“. Die „Förderung von Maßnahmen und Institutionen, denen nationale kulturelle Bedeutung zuzuerkennen ist“, „steht dabei ebenso zur Erörterung wie die Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes, zu dem auch, wie das schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 hervorgehoben wurde, die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes gehört.“ Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

    Zustimmung durch die Opposition - Richard von Weizsäcker

    Zustimmung durch die Opposition - Richard von Weizsäcker
    Als am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder ihre Tätigkeit aufnimmt, ist dies der Abschluss einer langjährigen Diskussion im Bundestag und zwischen Bund und Ländern. Die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder ist Thema dieser Podcast-Serie. Podcast #2 Willy Brandt erhält Zustimmung im Bundestag auch von der Opposition. Eine Deutsche Nationalstiftung hält Richard von Weizsäcker für „eine gute Idee“. In dieser zehnteiligen Podcast-Reihe geht es um die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Der erste Podcast hatte den Ideengeber Günther Grass und dessen Korrespondenz mit Willy Brandt zum Thema. Jetzt, in Teil 2 soll es um die Debatte gehen, die sich im Bundestag entsponn, nachdem Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 der Idee einer Deutschen Nationalstiftung politisches Gewicht verliehen hatte. Damit war eine Diskussion im Deutschen Bundestag eröffnet, die sich über viele Jahre hinzog. Eine Debatte, in der es – auch – um die Rolle der Kultur in der deutschen Politik ging. Die Zustimmung des gesamten Hohen Hauses, dass eine solche Kulturstiftung wünschenswert sei, hatte Willy Brandt sehr schnell. Nach nur sechs Tagen signalisiert der CDU-Abgeordnete Richard von Weizsäcker Zustimmung.