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    Steuern & Recht Spezial

    deOctober 15, 2021
    What was the main topic of the podcast episode?
    Summarise the key points discussed in the episode?
    Were there any notable quotes or insights from the speakers?
    Which popular books were mentioned in this episode?
    Were there any points particularly controversial or thought-provoking discussed in the episode?
    Were any current events or trending topics addressed in the episode?

    About this Episode

    Bereits zum vierten Mal in Folge hat ETL ADVISION auch in 2021 wieder eine Sonderbeilage gemeinsam mit der Ärzte Zeitung veröffentlicht. Neu ist in diesem Jahr jedoch die Erweiterung um einige wichtige medizinrechtliche Themen, sodass aus dem „Steuern Spezial“ der Vorjahre erstmalig ein „Steuern & Recht Spezial“ geworden ist.

    Recent Episodes from 360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

    Steuertipps zum Jahreswechsel

    Steuertipps zum Jahreswechsel
    Tipp 1: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Tipp 2: Spenden sind steuerbegünstigt Tipp 3: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen Tipp 4: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen Tipp 5: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern Tipp 6: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen

    Zinsen sind nicht gleich Zinsen

    Zinsen sind nicht gleich Zinsen
    Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar. Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden.

    Gute Gründe für die GmbH in der Pflege

    Gute Gründe für die GmbH in der Pflege
    Beliebt, beliebter, GmbH – sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen, wenn es um Unternehmensgründungen geht. Doch viele Pflegeeinrichtungsbetreiber wissen wenig über die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorteile der GmbH. Warum eine GmbH – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch für die Pflege interessant sein kann, betrachten ich in dieser Episode genauer.

    Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
    Bei den Corona-Wirtschaftshilfen (insbesondere Soforthilfen von Bund und Ländern, Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) handelt es sich in der Regel um nicht rückzahlbare Zuschüsse, soweit die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese führen bei den Unternehmen zu Betriebseinnahmen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind und der Besteuerung unterliegen.

    Grundsteuerwert kann sich ändern

    Grundsteuerwert kann sich ändern
    In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet und festgesetzt werden kann und dann ab 2025 in neuer Höhe zu zahlen ist. Allerdings sind viele Eigentümer dieser Pflicht noch immer nicht nachgekommen. So fehlen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen noch ca. 770.000 Erklärungen. Nachdem die Finanzämter in den letzten Monaten Erinnerungs- und Mahnschreiben verschickt haben, müssen betroffene Eigentümer jetzt mit Schätzbescheiden des Finanzamtes und auch mit Verspätungszuschlägen rechnen.