Logo

    Wirtschaftsnews vom 30. Januar 2024

    de-deJanuary 30, 2024
    What was the main topic of the podcast episode?
    Summarise the key points discussed in the episode?
    Were there any notable quotes or insights from the speakers?
    Which popular books were mentioned in this episode?
    Were there any points particularly controversial or thought-provoking discussed in the episode?
    Were any current events or trending topics addressed in the episode?

    About this Episode

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:    Ab 1. Februar: Jahresvignetten 2023 nicht mehr gültig

     

    Die Wintersaison läuft auf Hochtouren und viele Urlauber und Tagestouristen freuen sich auf das Skifahren oder den Urlaub im benachbarten Ausland. Die Regelungen zur Vignettenpflicht behalten unverändert Gültigkeit.

    Wichtig zu wissen: Die Jahresvignetten 2023 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Mittwoch, den 31. Januar 2024, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2024 anerkannt.

    Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten, diese sind 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z.B. 01.05.2023 bis inkl. 01.05.2024). Die slowenischen Vignetten gibt es nur digital, ebenso wie die zum Jahresende 2023 neu eingeführte 1-Tages-Vignette, die 10-Tages-Vignette und Streckenmaut-Tickets für Österreich – auch kurzfristig mit sofortiger Gültigkeit im ADAC Mautportal.

    Wer keine gültige Vignette hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 600 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich zum Vignettenpreis zu zahlen. Die österreichischen Vignettenpreise wurden für 2024 nur zum Teil erhöht. Der Preis für die Pkw-Jahresvignette bleibt bei 96,40 Euro, für zwei Monate bei 28,90 Euro (- 10 Cent). Nur die 10-Tages-Vignette kostet jetzt 11,50 Euro (+ 1,60 Euro). Die neue 1-Tages-Vignette liegt bei 8,60 Euro.

    Wer eine Jahresvignette für die Schweiz braucht, muss auf Basis des Wechselkurses 44 Euro bezahlen. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise bislang in 2024 stabil. Zum Beispiel kostet eine Jahresvignette für den Pkw weiterhin 117 Euro, für 7 Tage sind 16 Euro fällig. Vorsicht ist bei unseriösen Online-Anbietern geboten: Sie rufen teilweise mehr als das Doppelte auf! Doch es gibt auch auf bestimmten Strecken in Österreich Ausnahmen von der Vignettenpflicht. Hier sollte man sich allerdings genau anschauen, welche das sind. Im Zweifelsfall sollte man das Geld für eine Ein- oder 10-Tagesvignette investieren! Dann sind Sie auf der sicheren Seite!

     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240130_kvp.mp3

    Recent Episodes from Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

    Wirtschaftsnews vom 05. März 2024

    Wirtschaftsnews vom 05. März 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen?

     

     

    15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden.

    Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der  Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist.

    Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.  


     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240305_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Betrügerische Schreiben von vermeintlichem Inkassobüro

     

     

     

    Unternehmen aller Branchen vertrauen darauf, dass Kunden für Produkte und Dienstleistungen bezahlen. Dabei umfasst das Forderungs- und Zahlungsmanagement ein breites Spektrum an Aufgaben. Diese reichen von der Bereitstellung diverser Zahlungsarten, über die Rechnungsstellung bis hin zur Bonitätsprüfung und der Veranlassung eines möglichen Inkassoverfahrens.

    Viele Kunden sind jedoch verunsichert, wenn sie Post von einem Inkassobüro erhalten und sorgen sich vor den Konsequenzen für ihre Bonität. Zudem machen immer wieder Nachrichten über gefälschte Briefe betrügerischer Absender Schlagzeilen, die so manche Empfänger allerdings für echt halten. "Die Sorge vieler Menschen ist natürlich berechtigt. Schließlich hat ein Inkassoverfahren ein äußerst negatives Image", erklärt Philipp Kadel von der DIAGONAL Gruppe.  Worauf es bei einem transparenten Inkassoverfahren ankommt und wie man gefälschte Briefe vermeintlicher Inkassobüros erkennt, verrät Kadel uns.

     

    1. Ein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister dient als Nachweis

     

    So ist es ohne einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister in Deutschland nicht möglich, legal ein Inkassounternehmen zu betreiben. Unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de sind überdies legal operierende Inkassounternehmen zu finden.  

     

     

    2. Auf eine deutsche Bankverbindung achten

    Ist auf der Mahnung keine deutsche Bankverbindung zu entdecken, sollten Angeschriebene Vorsicht walten lassen. Ob die angegebene IBAN zu einem deutschen Konto gehört, lässt sich an den beiden ersten Buchstaben "DE" erkennen. Seriöse, in Deutschland tätige Inkassounternehmen verfügen immer über ein deutsches Konto sowie einen deutschen Unternehmenssitz.

     

    3. Gläubiger und Forderungsgrund müssen eindeutig erkennbar sein

    Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG im Paragraph 13a) schreibt zudem vor, dass der Gläubiger genannt werden muss. Welche natürliche Person oder welche juristische Person, welche Firma ist der Auftraggeber des Inkassobüros? Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass der Grund für eine Forderung genannt wird.

     

    4. Transparenz bei der Zinsberechnung

    Eine seriöse Mahnung enthält ferner eine Zinsberechnung und gibt Aufschluss darüber, wie sich diese Zinsen errechnen. Generell kommt hier der klassische Verzugszins nach Paragraph 288 BGB zur Anwendung. In einer Forderungsaufstellung muss für den Schuldner also eindeutig erkennbar sein, wie hoch die Zinsen sind und wie viel Zinsen pro Tag anfallen.

     

    5. Transparenz ist ein entscheidendes Kriterium für ein seriöses Inkassoverfahren

    Heutzutage verfügen Verbraucher also über unterschiedliche Möglichkeiten, die Seriosität eines Inkassobüros zu überprüfen.  


     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240227_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 23. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 23. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute: Magic Rock – Künstler der Musikszene auf Ibiza

     

    Wer wie ich selbst jahrelang Künstler und ihre dazugehörigen Hits im Radio präsentiert hat, der liest natürlich auch mit einer gewissen Begeisterung Bücher, die Hintergrundwissen vermitteln. So fiel mir kürzlich das Büchlein Magic Rock von Roland Flier in die Hände.

     

     

    Büchlein soll dabei allerdings nicht abwertend klingen, ich beziehe das lediglich auf die Seitenzahl von 142, von mir aus hätte es gerne die doppelte oder dreifache Menge sein können, denn es gab eine ganze Menge an Informationen, die für mich neu waren.

     

     

    Den Titel Magic Rock kann man übrigens als doppeldeutig betrachten, zum einen bezieht sich der Name natürlich auf Musik, zum anderen aber auf einen Felsen vor der Südwestküste Ibizas, der offiziell Es Vedrà heißt. Im Buch geht es um Künstler, die zumindest eine gewisse Zeit auf der Insel lebten, die teilweise dort ihre Musik komponierten und auch dort aufgenommen haben. Und da sprechen wir vom Who ist Who der Musikbranche. Zu ihnen gehören musikalische Schwergewichte wie Pink Floyd, Bob Marley oder Led Zeppelin. Pink Floyd haben ihre Liebe zu Ibiza übrigens in dem Titel „Ibiza Bar“ dokumentiert.Zu den musikalischen Schwergewichten, die auf Ibiza gelebt und gearbeitet haben, gehörte ab 1993 Mike Oldfield. In Es Cubells, wo schon andere Berühmtheiten wie das erste Bond Girl Ursula Andress lebten, ließ Oldfield sich eine riesige Villa mit einem Pool bauen, wobei der Pool die Form einer Gitarre hatte. Eine schöne Idee.   

     

     

    Den Titel Magic Rock kann man übrigens als doppeldeutig betrachten, zum einen bezieht sich der Name natürlich auf Musik, zum anderen aber auf einen Felsen vor der Südwestküste Ibizas, der offiziell Es Vedrà heißt. Im Buch geht es um Künstler, die zumindest eine gewisse Zeit auf der Insel lebten, die teilweise dort ihre Musik komponierten und auch dort aufgenommen haben. Und da sprechen wir vom Who ist Who der Musikbranche. Zu ihnen gehören musikalische Schwergewichte wie Pink Floyd, Bob Marley oder Led Zeppelin. Pink Floyd haben ihre Liebe zu Ibiza übrigens in dem Titel „Ibiza Bar“ dokumentiert.Zu den musikalischen Schwergewichten, die auf Ibiza gelebt und gearbeitet haben, gehörte ab 1993 Mike Oldfield. In Es Cubells, wo schon andere Berühmtheiten wie das erste Bond Girl Ursula Andress lebten, ließ Oldfield sich eine riesige Villa mit einem Pool bauen, wobei der Pool die Form einer Gitarre hatte. Eine schöne Idee.   

    Ob der Hotelbesitzer Tony Pike im Jahr 1986 einen potentiellen Gast, der sich als Freddy Mercury entpuppte, tatsächlich nicht kannte oder es nur ein schönes Understatement ist, wird man nie erfahren. Kein Gerücht ist jedenfalls, dass Mercury von der weltbekannten Sopranistin Montserrat Caballé angeregt wurde, die Hymne für die Olympischen Sommerspiele 1992 zu kreieren und gemeinsam mit ihr aufzunehmen. Die Uraufführung fand natürlich auf Ibiza statt, die Spiele selbst hat Mercury nicht mehr erlebt. Von solchen Geschichten, die Flier in insgesamt elf Kapiteln erzählt, lebt das Buch.

    Apropos Geschichten: Entgegen anderslautender Gerüchte war Boy Dylan übrigens NIE auf Ibiza, wie Roland Flier darlegt. Im Buch kann man jedenfalls viele Geschichten von und über hochkarätige Musiker lesen.  Magic Rock kostet 14,50 Euro, ist beim Autor direkt unter roland.flier@t-online.de zu beziehen. Ich hoffe schon auf eine Fortsetzung!

     

    <!--[if gte mso 9]>Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240223_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 20. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 20. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Aktuelle Untersuchung: Finanztip empfiehlt drei leistungsstarke Haftpflichttarife für kleines Geld

     

     

    Eine Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Sie schützt vor Schäden in Millionenhöhe. Der Geldratgeber Finanztip hat sich in einer aktuellen Untersuchung über 100 leistungsstarke Tarife näher angeschaut. Das Ergebnis: Die Finanztip-Redaktion empfiehlt drei Tarife, die sehr gute Leistungen für günstiges Geld bieten.

    Knapp jeder Fünfte in Deutschland hat keine Privathaftpflicht. Das zeigt eine YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2023. „Die Privathaftpflicht ist deshalb so wichtig, weil sie einspringt, wenn ich einer Person einen Schaden zufüge“, erklärt Henriette Neubert, Versicherungs-Expertin bei Finanztip. „Das kann schnell in die Millionen gehen, etwa, wenn die geschädigte Person wegen mir nicht mehr arbeiten kann.“ Guten Versicherungsschutz gibt es schon für 30 bis 50 Euro im Jahr.

    Wichtig für Versicherte ist eine hohe Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro und eine „Forderungsausfallklausel”. Letztere funktioniert wie eine umgekehrte Haftpflichtversicherung: Erleidet man einen Schaden, für den der Verursacher nicht aufkommen kann, übernimmt die eigene Versicherung die Kosten.

    Drei Tarife bieten aktuell gute Leistungen für wenig Geld

    Finanztip empfiehlt grundsätzlich, eine Selbstbeteiligung von 150 Euro zu wählen. Dadurch lässt sich der Versicherungsbeitrag senken. In der aktuellen Finanztip-Untersuchung schnitt am besten der Tarif „Relax“ von Friday ab. Ebenfalls sehr gut bewertet sind „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse und „T23-Optimum“ der Degenia.

    Mit Selbstbeteiligung lag der Tarif „Relax“ von Friday preislich in allen Bereichen ganz vorne: „Familien zahlen etwa 50 Euro im Jahr“, sagt Neubert. „Bei Paaren sind es weniger als 40 Euro, Singles zahlen 32 Euro im Jahr.“ Besonders günstig ist der Tarif für Seniorinnen und Senioren. „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse schnitt vor allem für Familien preislich gut ab – weniger als 50 Euro im Jahr kostet in diesem Tarif der Schutz. Der Tarif „T23-Optimum“ der Degenia bietet mit 40 Euro im Jahr vor allem Alleinerziehenden günstige Beiträge.

    Drohnen und Photovoltaik-Anlagen mitversichern

    Für die genannten Jahresbeiträge lassen sich auch Photovoltaik-Anlagen, kleinere Bauarbeiten am Wohneigentum und Drohnen mitversichern. „Wer eine Drohne privat nutzt, sollte prüfen, ob diese in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist“, rät Neubert. „Sind Drohnen nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten, sollte eine schriftliche Bestätigung bei der Versicherung erfragt werden. Diese sollten Versicherte gut aufbewahren.“ Bei den Empfehlungen von Finanztip sind Drohnen bis fünf Kilogramm mitversichert.

     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240220_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 16. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 16. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  Buchtipp - Jürgen Zwilling – Gedanken zum Krieg 

     

     

    2016 erschien das erste Buch des 1959 in Mainz geborenen Autors Jürgen Zwilling unter dem Titel: „Gedichte, Gedanken, ein Plädoyer für die Freiheit“. In darauffolgenden Büchern hat er sich dem Tierschutz verschrieben, das Buch „Dr. Rodolfo, Anwalt der Tiere, verklagt den Menschen“, haben wir vor einigen Jahren vorgestellt. Dr. Rodolfo ist übrigens ein Kater!


    Das Thema seines aktuellen Buches ist ein noch schlimmeres – der Krieg. Schon sein Titel: „Krieg, ein Übel für Mensch, Tier, Natur und alle Kreaturen“ macht deutlich, dass das Buch keinesfalls unter „leichte Kost“ einzustufen ist, aber die Lektüre lohnt sich dennoch.


    Ich bin dabei nach wenigen Seiten über ein Zitat gestolpert, das auch zu meinen Lieblingszitaten zählt: „Si tacuisses, philosophus mansisses.“ Auf Deutsch bedeutet es: „Wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Philosoph geblieben.“  Aber Schweigen ist oftmals nicht der richtige Weg, wie Jürgen Zwilling auf insgesamt 360 Seiten deutlich macht.  Im Gegenteil!  Das beweisen eine Reihe von Zitaten von Menschen wie  Kurt Tucholsky, Albert Schweitzer, Friedrich Nietzsche, Voltaire und auch des Dalai Lama, deren Aussagen man durchaus als philosophisch bezeichnen kann. Sie alle machen deutlich, dass der Krieg grausam und unbeschreiblich ist. Beindruckend fand ich ein Zitat des Schweizer Schriftstellers Markus Weidmann, den Zwilling mit den Worten, Uniformen seien die Normverpackungen der Kanonenfutterindustrie, zitiert.  
    Auch der Schweizer Publizist Ernst Reinhardt macht deutlich, dass Kriege die Fortsetzung einer verfehlten Politik mit noch verfehlteren Mitteln seien. Ich musste bei der Lektüre des Buches übrigens feststellen, dass zum Thema Krieg mehr kluge Sätze gefallen sind, als ich es je vermutet hätte. Allein im Buch von Jürgen Zwilling finden sich 12 Seiten dieser Zitate und es wird nur eine kleine Auswahl sein. Besonders beeindruckt hat mich der Satz des 1994 verstorbenen niederländischen Schriftstellers Cornelis Spoelstra Jr., der unter dem Pseudonym A. Den Doolaard schrieb: „Der erste Tote in einem Krieg ist der gesunde Menschenverstand“.  Womit er sicherlich recht hatte.

    Das Buch „Krieg, ein Übel für Mensch, Tier, Natur und alle Kreaturen“ ist Ende 2023 wohl unter dem Eindruck des Ukrainekrieges entstanden Es hat 360 Seiten und ist im Rediroma-Verlag zum Preis von EUR 24,95 erschienen.  Schwere Kost, aber absolut lesenswert!


     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240216_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 13. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 13. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Flexible Preise an E-Ladesäulen - Verbraucher zeigen Offenheit, haben aber klare Erwartungen

     

     

    Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Elektrifizierung der Mobilität ein notwendiger Schritt. Mit dem Hochlauf der E-Mobilität wird auch ihr Anteil am Gesamtstromverbrauch in Deutschland weiter steigen. Da der Großteil des Stroms in Zukunft aus erneuerbaren Energien stammen wird, spielt die Steuerung von Angebot und Nachfrage für eine stabile Versorgung eine wichtige Rolle.

     

    Dynamische Preismodelle an öffentlichen Ladestationen sind eine Möglichkeit, Stromungleichgewichte auszugleichen und finden in Deutschland Akzeptanz. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage von Deloitte unter mehr als 600 (potenziellen) Elektrofahrzeugnutzerinnen und -nutzern. Demnach sind 65 Prozent der Befragten grundsätzlich offen für dynamische Preismodelle. 11 Prozent bewerten das Konzept sogar sehr positiv.

    Ladestationen: Kosten und Komfort entscheidend

    Bei der Auswahl der Ladestation spielen für Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst die Kosten eine große Rolle. Sie legen außerdem Wert auf Komfortfaktoren wie die Ladegeschwindigkeit, die Zugänglichkeit und die Möglichkeit, die Verfügbarkeit der Station online zu überprüfen.

    Auch sind die Nutzerinnen und Nutzer eher bereit, dynamische Preise zu akzeptieren, wenn diese einen direkten Mehrwert bieten oder von ihnen selbst beeinflusst werden können: Je 23 Prozent würden die Ladegeschwindigkeit oder die Tageszeit als Preisfaktor annehmen. Die Auslastung der Ladestationen sowie ihre Anzahl in direkter Umgebung erhalten hingegen nur von zehn beziehungsweise neun Prozent der Befragten Zustimmung.

    Anbieter können mit Transparenz punkten

    Dynamische Preise sind für 41 Prozent der Befragten attraktiv, wenn Anbieter die Preisfaktoren transparent und verständlich kommunizieren - zum Beispiel nicht nur an der Ladesäule, sondern auch per App. Klare Ober- und Untergrenzen bei den Preisen sind für ein Drittel der Umfrageteilnehmenden (31%) zudem von großer Bedeutung.

    Bei Deloitte erklärt man: "Flexible Preise sind nicht nur für Anbieter ein attraktives Geschäftsmodell. Wer die E-Ladesäulen gezielt nutzt, kann Kosten sparen - zum Beispiel bei niedrigeren Preisen tagsüber und höheren in der Nacht. Dadurch können, insbesondere an stark frequentierten Orten, Stoßzeiten entzerrt und die voraussichtlich knappen Ladestromkapazitäten für mehr Menschen zugänglich gemacht werden."

    Eine weitere Option, die schwankende Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen auszugleichen, könnte zukünftig das sogenannte bidirektionale Laden werden: Bei Bedarf und ausreichendem Ladestand könnten E-Auto-Nutzerinnen und -Nutzer Strom aus ihren E-Auto-Batterien zurück ins Netz einspeisen und dafür eine Vergütung bekommen.

     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240213_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 09. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 09. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Europäische KI-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zum AI Act

     

     

    Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Rats zur europäischen KI-Verordnung (AI Act), mit der der erste europäische Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz geschaffen wird. Vor der Abstimmung war ungewiss, ob der AI Act eine Mehrheit im Rat finden würde, da unter anderem Deutschland und Frankreich Vorbehalte geäußert hatten.

     

    Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz. Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen.  Dazu zählen zum Beispiel KI-Systeme in Medizinprodukten oder in kritischen Infrastrukturen. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es wichtig, dass bestimmte hochriskante KI-Systeme zwingend von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft werden müssen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an Transparenz, Datenqualität oder Cybersicherheit eingehalten werden. Weniger risikobehaftete KI-Systeme fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Regulierung. 

     

    Allzweck-KI-Systeme wie ChatGPT müssen verpflichtende Anforderungen erfüllen

    Ausdrücklich positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass künftig auch sogenannte Allzweck-KI, zum Beispiel generative KI-Modelle wie ChatGPT, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. „Insbesondere leistungsstarke KI-Modelle können für Fake News, Deepfakes oder die Manipulation vulnerabler Gruppen genutzt werden und bergen damit große Risiken für Sicherheit und Demokratie. Mit der Regulierung dieser Systeme geht der EU-Gesetzgeber entschlossen gegen diese Bedrohungen unserer Demokratie vor, was im Superwahljahr 2024 mit Blick auf mögliche Wahlkampfbeeinflussung umso wichtiger ist,“ heißt es beim TÜV-Verband.

     

    TÜV-Verband fordert einheitliche Umsetzung und klare Leitfäden

    Nun gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des AI Acts auf nationaler und europäischer Ebene zu stellen. Die Anforderungen des AI Acts müssen zeitnah durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert werden, um Rechtssicherheit für KI-Anbieter, Prüforganisationen und Behörden zu schaffen. Darüber hinaus müssen Rechtsunsicherheiten bei der genauen Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen beseitigt werden. Der TÜV-Verband drängt darauf, dass die EU-Kommission zeitnah klare Umsetzungsleitfäden mit konkreten Beispielen veröffentlicht, um möglichen Fehleinschätzungen durch die Anbieter vorzubeugen.  Der Umsetzungserfolg des AI Acts wird wesentlich von der rechtzeitigen und vollständigen Prüfbereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem abhängen. 


     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240209_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 06. Februar 2024

    Wirtschaftsnews vom 06. Februar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Umfrage: Bargeld wird in Deutschland und Österreich wieder häufiger genutzt

     

     

    Bargeld wird in Deutschland und Österreich wieder häufiger genutzt und baut den Vorsprung als am häufigsten genutzte Zahlungsmethode aus. Die Meinung zur möglichen Abkehr vom Bargeld hat sich in den beiden Ländern verschieden entwickelt. Auch besteht ein deutlicher Unterschied der erwarteten Nutzungshäufigkeit des digitalen Euro in der Altersgruppe zwischen 35 und 44 Jahren. Das zeigt eine Umfrage der Management- und Technologieberatung BearingPoint in Deutschland und Österreich.

     

    Die Beliebtheit von Bargeld ist in Österreich und Deutschland weiterhin ungebrochen, was auch deutlich die Einschätzung zu einer möglichen Abkehr vom Bargeld in den kommenden Jahren zeigt. Die Nutzungshäufigkeit von digitalen Zahlungsarten, wie z.B. der kontaktlosen Debitkarte, hat sich auf einem erhöhten Niveau nach der Pandemie stabilisiert.

     

    Bargeld ist häufigste Zahlungsmethode in Österreich und Deutschland

    Die Nutzungshäufigkeit von Bargeld ist im Vergleich zu den Vorjahren aber gestiegen. In Deutschland ist mit derzeit 71 Prozent ein klarer, ansteigender Trend über die vergangenen drei Jahre ersichtlich. In Österreich ist mit 79 Prozent die Häufigkeit der Bargeldnutzung gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen, der Rückgang der Nutzungshäufigkeit von Bargeld wurde damit beendet.

     

    Kontaktlose Debitkarte seit der Pandemie in Österreich deutlich häufiger genutzt als in Deutschland

    In Deutschland hat sich die Nutzungshäufigkeit der kontaktlosen Debitkarte mit 44 Prozent wieder auf dem Niveau von 2022 stabilisiert. In Österreich ist die Nutzungshäufigkeit nach dem starken Anstieg während Corona mit 55 Prozent nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Damit hat sich die in 2020 annähernd gleiche Nutzungshäufigkeit in den beiden Ländern auf aktuell elf Prozentpunkte Unterschied entwickelt.

     

    Vertrautheit von Bargeld ist wesentlichste Eigenschaft, noch vor Anonymität

    61 Prozent der Befragten in Österreich finden die Eigenschaft "Vertraut" bei Bargeld am wichtigsten, während das nur für 57 Prozent der Befragten in Deutschland gilt. Die Eigenschaft "Vertraut" ist mit diesen Werten in beiden Ländern auf dem Spitzenplatz. Die Eigenschaft "Anonym" wird mit 56 Prozent in Österreich am zweithöchsten bewertet, während sie mit 45 Prozent in Deutschland Platz drei einnimmt. In Deutschland ist dagegen mit 49 Prozent die Eigenschaft "Schnell" mit dem zweithöchsten Wert bewertet worden.

     

    Meinung zur möglichen Abkehr vom Bargeld hat sich in beiden Ländern unterschiedlich entwickelt

    Eine Abkehr vom Bargeld in den nächsten zehn Jahren halten 31 Prozent der Befragten in Deutschland für möglich und sind damit eher bereit, auf Bargeld zu verzichten, als in den vergangenen Jahren, 2020 waren es 29%.  In Österreich hat sich die Bereitschaft zum Verzicht auf Bargeld seit 2020 von 27%  auf 19 Prozentpunkte in Österreich verringert.

     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240206_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 30. Januar 2024

    Wirtschaftsnews vom 30. Januar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:    Ab 1. Februar: Jahresvignetten 2023 nicht mehr gültig

     

    Die Wintersaison läuft auf Hochtouren und viele Urlauber und Tagestouristen freuen sich auf das Skifahren oder den Urlaub im benachbarten Ausland. Die Regelungen zur Vignettenpflicht behalten unverändert Gültigkeit.

    Wichtig zu wissen: Die Jahresvignetten 2023 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Mittwoch, den 31. Januar 2024, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2024 anerkannt.

    Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten, diese sind 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z.B. 01.05.2023 bis inkl. 01.05.2024). Die slowenischen Vignetten gibt es nur digital, ebenso wie die zum Jahresende 2023 neu eingeführte 1-Tages-Vignette, die 10-Tages-Vignette und Streckenmaut-Tickets für Österreich – auch kurzfristig mit sofortiger Gültigkeit im ADAC Mautportal.

    Wer keine gültige Vignette hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 600 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich zum Vignettenpreis zu zahlen. Die österreichischen Vignettenpreise wurden für 2024 nur zum Teil erhöht. Der Preis für die Pkw-Jahresvignette bleibt bei 96,40 Euro, für zwei Monate bei 28,90 Euro (- 10 Cent). Nur die 10-Tages-Vignette kostet jetzt 11,50 Euro (+ 1,60 Euro). Die neue 1-Tages-Vignette liegt bei 8,60 Euro.

    Wer eine Jahresvignette für die Schweiz braucht, muss auf Basis des Wechselkurses 44 Euro bezahlen. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise bislang in 2024 stabil. Zum Beispiel kostet eine Jahresvignette für den Pkw weiterhin 117 Euro, für 7 Tage sind 16 Euro fällig. Vorsicht ist bei unseriösen Online-Anbietern geboten: Sie rufen teilweise mehr als das Doppelte auf! Doch es gibt auch auf bestimmten Strecken in Österreich Ausnahmen von der Vignettenpflicht. Hier sollte man sich allerdings genau anschauen, welche das sind. Im Zweifelsfall sollte man das Geld für eine Ein- oder 10-Tagesvignette investieren! Dann sind Sie auf der sicheren Seite!

     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240130_kvp.mp3

    Wirtschaftsnews vom 26. Januar 2024

    Wirtschaftsnews vom 26. Januar 2024

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Schulspeisung in Haiti

     

     

    Frauen, die Angst haben müssen, entführt oder vergewaltigt zu werden. Männer, die ihre Familien weder beschützen noch ausreichend ernähren können: Was nach schrecklichen Schilderungen eines Kriegsschauplatzes klingt, ist mittlerweile Alltag auf Haiti.

     Auf dem Inselstaat herrscht eine grausame Krise, die droht, weltweit in Vergessenheit zu geraten. Bandengewalt, Krankheitsausbrüche, Ernährungsunsicherheit: Wie immer sind es unschuldige Menschen, die unter dem Chaos leiden – auf Haiti aber vor allem auch Kinder. Nadine Fissl, Pressesprecherin der nph Kinderhilfe Lateinamerika e.V. Eine der Hilfsorganisationen auf Haiti, von denen es immer weniger gibt.

    Nadine Fissl:

     

    Mittlerweile ist jedes dritte Kind, das im nph-Kinderkrankenhaus auf Haiti behandelt wird, mangelernährt. Die Familien können sich einfach nicht mehr ausreichend versorgen. Vor allem, seit die Preise der Grundnahrungsmittel so rasant angestiegen sind.

    Neben Kinderdörfern, dem landesweit einzigen Kinderkrankenhaus und mehreren Betreuungseinrichtungen betreibt nph Haiti gemeinsam mit dem lokalen Partner Fondation St. Luc mehrere Schulen im Land. Die sind nicht nur für die Bildung der Kinder von enormer Bedeutung.

    Nadine Fissl:

    Die Schüler erhalten täglich ein ausgewogenes Mittagessen. Für viele ist es die einzige warme Mahlzeit am Tag. Einige Kinder bringen sogar Vorratsdosen mit, damit sie ihre Portion mit ihren kleinen Geschwistern zuhause teilen können. Man muss sich das einmal bewusst machen: Fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung Haitis ist mangelernährt.

    Verantwortlich dafür sind vor allem die bewaffneten Banden, die regelmäßig Kontrolle über die Verteilungswege übernehmen. Das führt zu Engpässen bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Treibstoff. Die Inflation treibt zusätzlich die Preise für Grundnahrungsmittel in die Höhe.

    Dabei ist eine ausgewogene Ernährung gerade für die körperliche und auch geistige Entwicklung von Kindern enorm wichtig. Mit Hunger im Klassenzimmer kann man sich kaum konzentrieren. Die Schulspeisung von nph steigert nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die allgemeine Gesundheit. Außerdem verhindert sie, dass die Kinder arbeiten müssen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, anstatt zur Schule zu gehen.

     

    Nadine Fissl:

     

    Unsere Kollegen vor Ort wissen genau, was die Familien in der Region brauchen. Und sie versuchen alles, um das möglich zu machen. Das ist wirklich bemerkenswert. Während der Schulschließungen im Land verteilte nph Lebensmittelpakete, während der Schulferien haben sie ein Ferienprogramm auf die Beine gestellt. Sie finden immer einen Weg, um die Kinder weiter mit Essen versorgen zu können.

    Die Schulspeisung ist nur ein kleiner Teil der Programme von nph auf Haiti, aber ein besonders wichtiger. Sie wird größtenteils durch Spenden finanziert.  Infos dazu finden sich auf: www.nph-kinderhilfe.org.


     

    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
    https://www.was-audio.de/aanews/News20240126_kvp.mp3

    Logo

    © 2024 Podcastworld. All rights reserved

    Stay up to date

    For any inquiries, please email us at hello@podcastworld.io