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    #46: Spezialfolge zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Thomas Gruschka, Die Netzwerkpartner

    #46: Spezialfolge zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Thomas Gruschka, Die Netzwerkpartner
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist final verabschiedet. Mit unserem Juristen Thomas Gruschka schauen wir auf die aktuelle Novelle und sprechen über die Auswirkungen und Fristen für Energieversorger.

    Der Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Damit tritt das Wärmegesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft.  Ziel des Gesetzes ist die Dekarbonisierung und Energieeffizienz im Gebäudebereich, insbesondere der verpflichtende Umstieg auf erneuerbare Wärme. Dazu hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine grundsätzlich geltende 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden verankert. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung Dreh- und Angelpunkt sein.

    Was sieht das GEG konkret vor? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und was bedeutet das Gesetz für Stadtwerke und Energieversorger? Thomas Gruschka gibt einen juristischen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Novelle.

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