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    schabbat

    Explore "schabbat" with insightful episodes like "Schabbat 5.2 - womit Tiere ausgehen dürfen", "Schabbat 5.1 - Tiere am Schabbat", "Schabbat 3.5 - Kli Rischon vs. Kli Scheni vs. Kli Rischon", "Schabbat 3.4 - die klugen Tiberianer und Baden am Schabbat (mit Halacha)" and "Schabbat 3.3 - Kli Rischon und Solaranlagen (mit Halacha)" from podcasts like ""Mischna Tora Talmud", "Mischna Tora Talmud", "Mischna Tora Talmud", "Mischna Tora Talmud" and "Mischna Tora Talmud"" and more!

    Episodes (62)

    Schabbat 5.2 - womit Tiere ausgehen dürfen

    Schabbat 5.2 - womit Tiere ausgehen dürfen
    Der Esel darf mit der Decke ausgehen, wenn sie vorher angebunden war. Die Böcke dürfen gebunden ausgehen, die Schafmutter mit auf- oder untergebundenen Schwänzen, und mit einer Hülle bedeckt, die Ziegen mit unterbundenen Eutern. R. Josse verbietet alles bis auf die bedeckten Schafmütter. R. Jehuda sagt: Die Ziegen dürfen nur dann mit unterbundenen Eutern gehen, wenn das Ziel das Austrocknen der Milch und nicht das Erhalten der Milch ist.

    Schabbat 5.1 - Tiere am Schabbat

    Schabbat 5.1 - Tiere am Schabbat
    Womit darf das Vieh ausgehen und womit nicht? Ausgehen darf das Kamel mit dem Halfter, das Kamel-Weibchen mit dem Nasenring; die lybischen Esel mit dem Zaum, das Pferd mit dem Halsgeschirr; überhaupt dürfen alle Tiere, die ein Halsgeschirr tragen, mit ihm ausgehen und damit geführt werden. Dieselben Sachen bespritzt man und taucht sie an ihrem Ort unter.

    Schabbat 3.5 - Kli Rischon vs. Kli Scheni vs. Kli Rischon

    Schabbat 3.5 - Kli Rischon vs. Kli Scheni vs. Kli Rischon
    In einen vom Feuer genommenen Kessel mit heißem Wasser darf man kein kaltes schütten, damit es sich erwärmt; aber man darf in den Kessel oder in einen Becher so viel zugießen, wie nötig ist, damit das heiße Wasser lauwarm wird. In einen Kessel oder Topf, den man siedend vom Feuer genommen hat, darf man nicht sofort Gewürz tun; in eine Schüssel oder auf einen Teller ist es erlaubt. R. Jehuda sagt: In jedes Gericht darf man Gewürz tun, außer in ein solches, das Essig oder Fischlake enthält.

    Schabbat 3.4 - die klugen Tiberianer und Baden am Schabbat (mit Halacha)

    Schabbat 3.4 - die klugen Tiberianer und Baden am Schabbat (mit Halacha)
    Einst haben die Einwohner von Tiberias eine Röhre mit kaltem Wasser durch einen Kanal ihres heißen Wassers durchzogen. Die Weisen erklärten ihnen: Dieses Wasser ist — wie jedes andere am Schabbat gekochte Wasser — weder zum Waschen noch zum Trinken erlaubt; an Feiertagen ist es — wie jedes andere am Feiertag gekochte Wasser — zwar nicht zum Baden, aber doch zum Trinken erlaubt. Aus einem *Muliar*, aus dem man die Kohlen genommen hat, darf man am Schabbat trinken; aus einem *Antichi* darf man nicht trinken, sogar, wenn man aus ihm die Kohlen genommen hat. Link zum Blogbeitrag: http://jewishseptuagint.blogspot.com/2016/06/ein-samowar-in-der-mischna.html

    Schabbat 3.1 - ungekochte Speisen auf dem Herd (mit Halacha)

    Schabbat 3.1 - ungekochte Speisen auf dem Herd (mit Halacha)
    Auf einen Kira-Ofen darf man gekochte Speise legen, wenn er mit Stoppeln oder Reisern geheizt wurde; wenn er mit Olivenschalen oder Holz geheizt wurde, darf man nichts auf ihn legen, bevor man unten ausgekehrt oder Asche darüber getan hat. Die Schule des Schammai sagt: Auch dann nur warmes Wasser, aber nicht Speisen. Die Schule des Hillel erlaubt beides. Die Schule des Schammai sagt: Man darf sie abnehmen, aber nicht wieder zurücklegen. Die Schule des Hillel sagt: Man darf auch wieder zurücklegen.

    Schabbat 2.5 - Wann man Licht löschen darf

    Schabbat 2.5 - Wann man Licht löschen darf
    Wer ein Licht auslöscht, weil er sich fürchtet vor Nichtjuden, vor Räubern, vor dem bösen Geist oder um eines Kranken willen, damit er einschlafen kann, ist frei. Geschieht es aber, um die Lampe, das Öl oder den Docht zu schonen, ist er schuldig. R. Josse erklärt ihn für in jedem Fall frei, außer beim Docht, welchen er nämlich verkohlt (sodass er später leichter zu entzünden ist).

    Schabbat 2.4 - Eierschalen-Upgrade

    Schabbat 2.4 - Eierschalen-Upgrade
    Man darf nicht eine Eierschale unten durchlöchern, mit Öl füllen und über die Lampe setzen, damit das Öl abtropft; sogar nicht, wenn die Schale aus Ton gemacht ist. R. Jehuda erlaubt es. Hat aber der Töpfer es von Anfang an daran befestigt, ist es erlaubt, weil es nur _ein_ Gefäß ist. Man darf nicht eine Schale mit Öl füllen, dann an die Seite der Lampe stellen, und das Ende des Dochtes hineintun, damit er das Öl anzieht. R. Jehuda erlaubt es.

    Schabbat 2.3 - Lappen, Dochte, Unreinheiten

    Schabbat 2.3 - Lappen, Dochte, Unreinheiten
    Man darf nichts, was von Bäumen kommt, am Schabbat als Leuchmittel benutzen, außer Wachs. Ebenso ist auch alles, was von Bäumen kommt, empfänglich für Unreinheit durch Überzeltung, außer Flachs. Ein Lappen von einem Kleidungsstück, den man zusammengerollt, aber nicht angesengt hat, ist nach R. Eliëser für Unreinheit empfänglich und darf nicht als Leuchtmittel benutzt werden. R. Akiwa sagt: Er ist nicht für Unreinheit empfänglich, und darf als Leuchtmittel benutzt werden.

    Schabbat 2.1 - Was darf man als Leuchtmittel benutzen und was nicht?

    Schabbat 2.1 - Was darf man als Leuchtmittel benutzen und was nicht?
    Was darf man als Leuchtmittel benutzen und was nicht? Man darf nicht als Leuchtmittel benutzen: Zederfasern, rohe Flachsstengel, Muschelseide, Weidenwolle, Nesselkraut, Moos, das auf dem Wasser schwimmt, Pech, Wachs, Öl von Baumwoll-Samen, zu verbrennendes Öl, Schwanzfett der Tiere, Unschlitt. Nachum der Meder sagt: Man darf geschmolzenes Unschlitt benutzen. Die Weisen aber sagen: Weder geschmolzenes noch nicht geschmolzenes.

    Schabbat 1.6 - Schamai vs. Hillel: Bleichen und Jagen

    Schabbat 1.6 - Schamai vs. Hillel: Bleichen und Jagen
    Die Schule des Schammai lehrt: Man darf keine Flachsbündel in den Ofen legen, wenn die Zeit nicht genügt, dass sie noch am Tag verdunsten; man darf auch keine Wolle in den Kessel legen, wenn sie die Farbe nicht noch am Tag aufsaugen kann. Die Schule des Hillel erlaubt es. Die Schule des Schammai lehrt: Man darf keine Netze aufstellen, um Wild, Vögel oder Fische zu fangen, wenn die Zeit nicht genügt, damit sie noch am Tag gefangen werden. Die Schule Hillels erlaubt es.

    Schabbat 1.3 - Schneider, Lehrer, Flusskranke

    Schabbat 1.3 - Schneider, Lehrer, Flusskranke
    Der Schneider soll nicht bei einbrechender Dunkelheit mit seiner Nadel herausgehen, denn er könnte sie vergessen und damit ausgehen; entsprechend nicht der Schreiber mit seiner Feder. Man soll nicht beim Lampenlicht Kleider von Ungeziefer reinigen; auch nicht lesen. Man hat aber verordnet, dass ein Schullehrer zusehen darf, wo die Kinder lesen, aber selbst nicht lesen darf. Entsprechend darf ein Flusskranker nicht zusammen mit einer Flusskranken essen, um die Gelegenheit zur Sünde zu vermeiden.

    Schabbat 1.2 - Frisör, Sauna, Mahlzeit vor Mincha

    Schabbat 1.2 - Frisör, Sauna, Mahlzeit vor Mincha
    Man soll sich kurz vor Mincha nicht zum Frisör setzen, bevor man das Gebet gesagt hat. Ebenso soll man nicht in die Sauna, nicht in die Gerberei, nicht zur Mahlzeit und nicht zum Gericht gehen. Hat man schon angefangen, braucht man es nicht zu unterbrechen. Man unterbricht aber sehr wohl, um das Schma zu lesen, aber nicht für das Gebet. Übersetzung von Lazarus Goldschmidt, Bearbeitung von Alexander Adler
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