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    strafbefreiende selbstanzeige

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    Arnd Schollbrock

    Arnd Schollbrock
    Arnd Schollbrock bietet mit seinen Leistungen eine in Deutschland eher seltene Kombination: er ist Jurist im Bereich Steuerstrafrecht und gleichzeitig auch Steuerberater. Seine Leidenschaft für das Steuerwesen hat sich schon früh gezeigt und so begann sein Weg nach dem Jura-Studium in der Kanzlei seines Vaters, in der er zunächst als Rechtsanwalt für Steuerrecht tätig war. Wenige Jahre später legte er dann noch die Prüfung zum Steuerberater ab und gründete danach 2 eigene Kanzleien in Lünen. Mittlerweile betreut er seine Mandantschaft bundesweit. Ob Steuerberatung und Steuerrecht, Gestaltungsberatung mit juristischer Kompetenz oder Erbrecht: mit seinem enormen Kampfgeist, überzeugender Durchsetzungsfähigkeit und mehr als 2 Jahrzehnten Erfahrung berät, unterstützt und verteidigt Arnd Schollbrock seine Mandanten wie kein Anderer. Kontaktdaten: Arnd Schollbrock StB, FA f. Steuerrecht Kaiserstraße 22 44135 Dortmund Telefon: 0231/55 78 01- 0 www.steuerberater-kaiserviertel-dortmund.de www.kurella-schollbrock.de www.steuerberater-schollbrock.de

    Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

    Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
    Wenn es zu unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100 Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Für betroffene Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige gelingen kann. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
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