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    deutsche rentenversicherung

    Explore "deutsche rentenversicherung" with insightful episodes like "Sollte ich als Selbständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen", "Werden Menschen mit Long Covid im Stich gelassen?", "Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)", "Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil eins (#137)" and "Follow the Rechtsstaat Folge 31" from podcasts like ""Der Geld-Podcast", "BZ am Ohr", "Auf Geldreise - Female Finance mit Anja und Anika", "Auf Geldreise - Female Finance mit Anja und Anika" and "PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat""" and more!

    Episodes (9)

    Sollte ich als Selbständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

    Sollte ich als Selbständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
    Rentenvorsorge mit einem freiwilligen Beitrag in die staatliche Rentenversicherung als Selbstständiger? Im heutigen Podcast nehme ich die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige unter die Lupe. Spoiler: Oft zahlt es sich nicht aus, freiwillig einzuzahlen. 🤔💸 Deine gute Finanzplanung allerdings ist der Schlüssel für die richtige Entscheidungen, weil man es immer ganzheitlich und individuell betrachten sollte.

    Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)

    Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)
    Rentner und Rentnerinnen erhalten nach 45 Versicherungsjahren laut der Bundesregierung **durchschnittlich 1.543 Euro monatlich**. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die Realität sieht für viele Rentnerinnen jedoch anders aus. Häufig müssen sie mit mehreren Hundert Euro weniger zurechtkommen. Grund genug für uns mit Expertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) darüber zu sprechen, was Du dafür tun kannst, damit Deine spätere gesetzliche Rente höher ausfällt.

    Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil eins (#137)

    Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil eins (#137)
    Rentner und Rentnerinnen erhalten nach 45 Versicherungsjahren laut der Bundesregierung durchschnittlich 1.543 Euro monatlich. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die Realität sieht für viele Rentnerinnen jedoch anders aus. Häufig müssen sie mit mehreren Hundert Euro weniger zurechtkommen. Grund genug für uns mit Expertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) darüber zu sprechen, was Du dafür tun kannst, damit Deine spätere gesetzliche Rente höher ausfällt.

    Follow the Rechtsstaat Folge 31

    Follow the Rechtsstaat Folge 31
    Ab Minute 0:50: Eckart von Hirschhausen ist Arzt, Comedian und seit Anfang 2022 auch Honorarprofessor an der Universität Marburg. Wie die Gutachten lauteten, die zur Professur führten, und welchen Gutachtern von Hirschhausen die Professur verdankt, bleibt geheim. Die Universität Marburg lehnte einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Landes Hessen ab. Begründung: Die Gutachten seien nur für die „interne Entscheidungsfindung“ bestimmt gewesen, außerdem lasse der Datenschutz die gewünschten Auskünfte nicht zu. Stefan Brink und Niko Härting sprechen darüber, was von den Einwänden der Universität zu halten ist in einem Fall, der erstaunliche Parallelen zu dem Rechtsstreit um die Honorarprofessur des BVerfG-Präsidenten Stephan Harbarth aufweist, über den das Verwaltungsgericht Karlsruhe im vergangenen Jahr in erster Instanz entschieden hat (Urteil vom 18.1.2022, Az. 11 K 1571/20). Ab Minute 16:50: Derzeit unter anderem beim Berliner CSD-Verein zu beobachten und längst ein Klassiker unter den typischen internen Streitigkeiten in Vereinen: Es gibt innerhalb des Vereins Kritik, Proteste, Opposition gegen den Vorstand, und der Vorstand weigert sich, Kritikern die Mitgliederliste auszuhändigen. Begründung: Datenschutz. Dass dies nicht ganz so einfach ist, lässt sich an einer neuen Entscheidung des OLG Hamm erkennen (OLG Hamm vom 26.4. 2023, Az. 8 U 94/22). Das OLG vertrat die Auffassung, dass ein Vereinsvorstand zur Herausgabe der Liste eines Vereins mit ca. 5.500 Mitgliedern verpflichtet ist, um vereinsinternen Kritikern eine Kommunikation mit den anderen Vereinsmitgliedern zu ermöglichen. Datenschutzrechtlich sei dies auch erlaubt, da Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung) die Herausgabe der Adressdaten legitimiere. Das Datenschutzrecht sei „Ermöglichungsrecht, kein Verhinderungsrecht.“ Ab Minute 37:36: Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen Social Media-Kanal einrichtet, haben die Beschäftigten dabei ein Wörtchen mitzureden, weil der Kanal als „technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG) anzusehen ist? Niko Härting findet schon die Frage seltsam, Stefan Brink erklärt ihm, weshalb das BVerwG die Frage beherzt mit „Jein“ beantworten konnte (BVerwG vom 4.5.2023, Az. 5 P 16.21)

    Renteninformation: Das steht zwischen den Zeilen (#90)

    Renteninformation: Das steht zwischen den Zeilen (#90)
    Die gesetzliche Rente bildet das Fundament der Altersvorsorge. Damit Du weißt, auf wie viel Du später einmal hoffen darfst, schickt Dir die Deutsche Rentenversicherung einmal jährlich die sogenannte Renteninformation zu. Neben einer Hochrechnung zur zukünftigen Rentenhöhe finden sich dort Angaben zur Erwerbsminderungsrente, zu den Berechnungsgrundlagen und den Entgeltpunkten. Doch was es für Dich bedeutet, wenn die Rentenversicherung schreibt, dass „Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken“? Wie ist der Absatz über die Rentenanpassung zu verstehen? Und auf wie viel Rente kannst Du wirklich hoffen? Das und einiges mehr lässt die Renteninformation weitgehend offen. Deswegen hat sich Anja ihr aktuelles Exemplar geschnappt und übersetzt mithilfe von Finanztip-Experten Martin Klotz für Dich die verklausulierten Aussagen der Rentenversicherung.

    Künstlersozialabgabe

    Künstlersozialabgabe
    Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden durch einen Zuschuss des Bundes und durch eine Künstlersozialabgabe aller Unternehmen einschließlich staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Stellen erbracht, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen oder verwerten (Verwerter). Nicht nur die Nachzahlungen zur Künstlersozialkasse können für den Unternehmer teuer werden. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Seit 2015 gibt es noch mehr Kontrollen. Neben der Deutschen Rentenversicherung, die bereits seit 2007 regelmäßig auch den Bereich der Künstlersozialabgabe prüft, wird auch die Künstlersozialkasse Prüfungen vornehmen. Zudem hat die Künstlersozialkasse eine Prüfgruppe eingerichtet, die branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durchführt.

    Wann macht es Sinn eine Reha zu beantragen und wie geht das überhaupt?

    Wann macht es Sinn eine Reha zu beantragen und wie geht das überhaupt?
    In den meisten Fällen wird die Reha erst mal abgelehnt. Das sollte man nicht persönlich nehmen, laut Ruth, sondern man sollte dann auf jeden Fall in Widerspruch gehen! Wie lange muss ich auf eine Reha-Bewilligung warten? Was kann ich vorab schon organisieren und planen? Darf man die Klinik selbst aussuchen? Oder wird die Klinik von der Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse bestimmt? Wie hoch sind die gesetzlichen Zuzahlungen für so einen Reha-Aufenthalt? Gibt es hier Ausnahmefälle? Wer übernimmt denn so eine Reha? Wer kommt für die Kosten auf? Die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung? Wer Fragen an Ruth hat oder gerade in der ein oder anderen Sache, die in der Aufnahme angesprochen wurde, nicht weiter kommt, der darf sich gerne an die liebe Ruht oder mich wenden. Hier gelangst du direkt auf die Homepage von Ruth. Mit Hilfe des ein oder anderen Formulars, kannst du schon diverse Vorarbeit leisten, bevor du mit ihr in Kontakt trittst. https://www.kanzlei-leitenmaier.de/#downloads Wer mehr über mich erfahren will, darf mich auch gerne auf Facebook besuchen: https://www.facebook.com/Tissi.Schwarz Zu meiner exklusiven Fallstudie gelangst du über: https://lipoedem.ready4yoursuccess.de
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