Verdachtskündigung – was muss der Arbeitgeber mitteilen?
Verdachtskündigung – also die Kündigung auf einen bloßen Verdacht hin ist eine
spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Was Betriebsräte dazu wissen
müssen und wie eine Anhörung auszusehen hat, erklären die Fachanwälte für
Arbeitsrecht Ansgar Dittmar aus Frankfurt und Altug Tuncel aus Kiel.
Themen in der heutigen Folge:
- Informationspflicht gegenüber Betriebsrat: Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Betriebsrat konkret über mutmaßliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers informiert werden
- Unwirksamkeit bei mangelnder Information: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ausreichend über die Gründe und Umstände der verhaltensbedingten Kündigung informiert wird
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164