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    rechnungsberichtigung

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    BMF-Schreiben zur Rechnungsberichtigung

    BMF-Schreiben zur Rechnungsberichtigung
    Nach deutschem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Mit dem BMF-Schreiben vom 18. September 2020 hat die Finanzverwaltung nunmehr nach langer Vorlaufzeit zu Fragen des Vorsteuerabzugs und der Rechnungsberichtigung Stellung bezogen. Doch was sind die Kernaussagen des Schreibens und in welchen Fällen kann allein durch objektive Beweismittel ein Vorsteuerabzug erreicht werden? Wir haben bei RA Dipl.-Fw. Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt.

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!

    Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!
    Nach nationalem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Welche Mindestbestandteile muss eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung denn enthalten und ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den ursprünglichen Ausstellungszeitpunkt möglich? Wir haben bei Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt. +++ Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: - Zu den Entwicklungen bei rückwirkender Rechnungsberichtigung vgl. [Gastkommentar Tillmanns, DER BETRIEB 2020 Heft 40 S. M4 = DB1343166](https://research.owlit.de/lx-document/DB1343166?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast); - zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 vgl. [Prätzler, DB 2020 S. 1977 = DB1342402](https://research.owlit.de/document/68192f0c-c857-312d-bf71-812193655fc3?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast) - zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vgl. [Tillmanns/van Lück, DER KONZERN 2020 = DK1328124.](https://research.owlit.de/document/212561e5-e624-3203-ad84-6ff9cc873539?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)
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