Kurz gefragt: "Außerordentliche Kündigung nach Spesenbetrug"
Verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, setzt dies zunächst grundsätzlich die Abmahnung vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung voraus. Dass es nicht ganz so einfach ist und warum in diesem Satz das Wort grundsätzlich ganz bewusst eingebaut ist, besprechen wir in dieser Folge anhand eines Urteils des LAG Mecklenburg-Vorpommern aus dem vergangenen Jahr.
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