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    Episodes (6)

    Wenn Kinder in die Sonderschule müssen

    Wenn Kinder in die Sonderschule müssen

    Seit 2011 gilt in der Schweiz: Wann immer möglich sollen Kinder die normale Regelschule besuchen – auch Kinder mit Beeinträchtigungen. Trotzdem gibt es in der Schweiz jedes Jahr rund 18’000 Kinder, die in Sonderschulen unterrichtet werden. Immer wieder kommt es vor, dass sich Eltern dagegen zu wehren versuchen. Meist erfolglos.

    Das zeigt auch der Fall von Ismail D. aus dem Kanton Luzern: Bis vor Bundesgericht kämpfte er dafür, dass sein autistischer Sohn Midelio (Name geändert) eine Regelklasse besuchen darf. Jetzt zieht er seine Beschwerde weiter zur UNO.

    Warum ist es Ismail D. so wichtig, dass Midelio in eine normale Schule darf? Was erzählt seine Geschichte über das Schweizer Bildungssystem? Und was müsste sich ändern, dass integrative Bildung künftig besser funktioniert?

    Das erzählt Inlandredaktorin Alexandra Aregger in einer neuen Folge von «Apropos», dem täglichen Podcast des Tages-Anzeigers und der Redaktion Tamedia. Gastgeberin ist Mirja Gabathuler.

    Artikel zum Thema:

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    #22 Behinderungen: Die „besondere" Spezies

    #22 Behinderungen: Die „besondere" Spezies

    Fast 18 Prozent der Menschen in Österreich, das sind 1,6 Millionen, leben mit einer Behinderung. Diese sollten doch eigentlich sichtbarer sein – sie sind aber nahezu unsichtbar. Es beginne bereits im Sonderkindergarten, setze sich in der Sonderschule fort, um schließlich in einer Behindertenwerkstätte zu enden, sagt die neue Behindertenanwältin Christine Steger zu WZ-Redakteurin Petra Tempfer. „Der Weg in die Behindertenhilfe ist gepflastert mit Sonderschulsteinen.” Die Folge: Menschen mit Behinderungen leben in einer Sonderrealität, und deren Leben findet nicht inmitten der Gesellschaft statt, „sondern woanders”, was zum Beispiel den Zugang zu Bildung und Arbeit betrifft. 

    Der Einsatz für Arbeit war die einzige Daseinsberechtigung in der Zeit des Nationalsozialismus in Österreich (1933 bis 1945), sagt Steger. Für Menschen, die das nicht zu 100 Prozent erfüllen konnten, war kein Platz. Und selbst heute noch wird klar zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden, wenn es um deren Daseinsberechtigung geht: Laut einer Regelung aus dem Strafgesetzbuch von Mitte der 1970er ist ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straflos, falls ein Organscreening während der Schwangerschaft ergibt, dass „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird”. Ansonsten ist dieser nur innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erlaubt. 

    Ein Vorreiterland, wo es besser funktioniert, wo Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam und nach ihren Bedürfnissen leben können, sei Südtirol, so Steger. Dort wurde die Sonderschule bereits in den 70ern abgeschafft.

    Weiterführende Links:

    Aus dem Archiv der Wiener Zeitung vom 9. Juni 1845:

    Blickt man hunderte Jahre zurück, war von Barrierefreiheit noch gar keine Rede. Ganz im Gegenteil: Menschen mit Behinderungen wurden als „Cretins“ bezeichnet – der Cretinismus sei „das schrecklichste der menschlichen Leiden“, schrieb die Wiener Zeitung am 9. Juni 1845 (Seiten 3 und 4). Als erfolgreiche Errungenschaft wird allerdings im selben Artikel über die erste sogenannte „Cretinen-Anstalt“ Europas auf dem Abendberg im Berner Oberland folgendermaßen berichtet:

    Das Baden, besonders elektrisch-magnetische, dann auch Staub-, Dusche und gewöhnliche Bäder, werden mit gutem Erfolge angewendet; eine zweckmäßige, geregelte Wahl der Nahrungsmittel, Sorge für Reinlichkeit, innere und äußere Anwendung der entsprechenden Medikamente, gymnastische Übungen zur Beförderung der Stärkung und Gewandtheit der Muskulatur sind vereint, um die Ebenbürtigkeit dieser verlassenen Waisen der Natur gegen ihre glücklicheren, aber oft gefühllosen Mitbrüder zu beweisen und sie körperlich und geistig in den Kreis bürgerlicher Brauchbarkeit einzuführen. Wohl erkennt und fühlt die Anstalt die Schwierigkeit der Lösung ihrer Aufgabe, aber sie findet Trost und Ermunterung darin, dass ihr durch Gottes Segen in der kurzen Zeit ihres Bestehens die Freude schon zu Teil geworden ist, mehrere Kinder, die körperlich und geistig völlig verkrüppelt waren und als hoffnungslos betrachtet wurden, vollständig geheilt entlassen zu können.

    UN-Behindertenrechtskonvention (Sozialministerium)

    Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Rechtsinformationssystem des Bundes)

    Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs laut § 97 Strafgesetzbuch (Rechtsinformationssystem des Bundes)

    Tätigkeitsbericht Behindertenanwaltschaft 2022

    Österreichischer Behindertenrat

    Der 2003 eröffnete Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim umfasst neben der Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie auch die Ausstellung „Wert des Lebens".

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    VIANOVA: Jeder Mensch verdient einen regulären Job

    VIANOVA: Jeder Mensch verdient einen regulären Job

    Das Team von Vianova in Reutte besteht aus über 40 MitarbeiterInnen. Vianova setzt auf mehrere Projekte, um die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Neben den vom Sozialministeriumservice geförderten NEBA-Projekten Berufsausbildungsassistenz, Jobcoaching und Arbeitsassistenz gibt es noch das Projekt "Mittendrin", das vom Land Tirol gefördert wird und das Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit bietet, am Ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung mit Entlohnung und sozialversicherungsrechtlicher Absicherung zu finden und dieser dauerhaft nachzugehen.

    Vianova: Elternverein Vianova – Elternverein Vianova (vianova-austria.at) 

    VIANOVA (@vianova_reutte) • Instagram-Fotos und -Videos 

    dabei Austria - dabei-Austria 

    Foto: Das Foto wurde uns von Vianova zur Verfügung gestellt. 

    Folge 20 - Ludmila Schindler Initiatorin des Digitalen Förderprojekts "DigiFö"

    Folge 20 - Ludmila Schindler Initiatorin des Digitalen Förderprojekts "DigiFö"
    Mag.a Ludmila Schindler ist Pädagogin an einer Integrationsschule in Wien Favoriten. Sie erkannte, dass „ihre“ Kinder mit den Anforderungen von Homeschooling aufgrund der Corona-Pandemie überfordert und benachteiligt waren und handelte. Aus einer vorangegangenen Laptop-Challenge entwickelte sich durch ihre Initiative das digitale Förderprojekt „DigiFö“, welches nun an Volks-, Mittel- und auch an Sonderschulen durchgeführt wird, ein österreichweites Novum. Möglich gemacht wurde dies durch Sponsoren. Wer sie bei dieser Initiative unterstützt hat und um was es bei „DigiFö“ genau geht, könnt ihr in dieser etwas längeren Spezialfolge hören.
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